Vor einem Jahr wurde das Baukindergeld als staatliche Förderung für den Kauf oder Bau von Wohneigentum für Familien mit Kindern eingeführt. Die Förderung sollte vor allem junge Familien mit geringem und mittlerem Einkommen unterstützen und ihnen so den Traum vom Eigenheim ermöglichen. Das zuständige Bundesinnenministerium, auch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, kurz BMI, genannt, zog anlässlich des einjährigen Bestehens im September das erste Fazit.
Seit der Einführung gingen knapp 135.000 Anträge bei der Förderbank KfW ein, die für die Auszahlung verantwortlich ist. 70 Prozent der Antragsteller sind zwischen 25 und 40 Jahre alt. Bei 60 Prozent liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei maximal 40.000 Euro. Mehr als 80 Prozent der Antragssteller haben ein oder zwei Kinder. Die Mehrheit davon, nämlich 65 Prozent, sind Familien mit Kindern im Alter von 2 bis 6 Jahren. Nur bei 35 Prozent der Antragssteller sind die Kinder unter zwei Jahren alt.
Ebenso wurde das Baukindergeld mehrheitlich für den Kauf von Bestandsimmobilien genutzt. Lediglich bei 24 Prozent wurde der Neubau von Wohneigentum gefördert. Bisher wurden Fördermittel in Höhe von 2,8 Milliarden Euro vergeben, insgesamt stehen 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung.
Budgetrahmen bleibt – gute Aussichten bis 2021
Im Zuge der Auswertung erklärte das Bundesministerium unter anderem, das Budget des Baukindergelds nicht zu erhöhen, auch wenn der Fördertopf früher aufgebraucht sei. Die Anträge werden der Reihe nach bearbeitet. Hier gilt also: wer zuerst kommt, kriegt zuerst. Da bereits im ersten Jahr etwa ein Drittel des Fördergeldes vergeben wurde, stellt sich die Frage, wann die Mittel ausgeschöpft sein werden. Bauwillige, die auf das Fördergeld setzen, müssen also gut planen. Hochrechnungen zu Verfügbarkeit des Baukindergeldes können beim Planen helfen, auf sie versteifen sollte man sich allerdings nicht. So geht man momentan davon aus, dass die Förderung für maximal 833.333 Kinder oder 490.195 Anträge reichen wird. Werden weiterhin wöchentlich bei der KfW 2.400 Anträge gestellt werden, liegen bis Ende 2019 insgesamt etwa 169.865 Anträge vor, bis Ende 2020 285.065 und bis Oktober 2021 400.265 Anträge. Das sind also optimistische Aussichten für Familien, die erst im kommenden Jahr ihre Hausbau-Pläne angehen wollen.
Grundsätzlich raten Finanzexperten ab, das Baukindergeld für die monatlichen Kreditzahlungen einzuplanen. Meist ist die Laufzeit des Darlehens länger als das Baukindergeld, sodass dann gegebenenfalls eine Finanzierungslücke entstünde. Das Fördergeld sollte besser für Sondertilgungen oder Ausgaben wie Carport oder Gartenanlage genutzt werden.
Allgemeines zum Baukindergeld
Baukindergeld gibt es für Familien, Paare und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, für das sie Kindergeld beziehen. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf eine Grenze von 75.000 Euro im Jahr nicht übersteigen und pro Kind gilt zusätzlich ein Freibetrag von 15.000 Euro. Berechtigte erhalten pro Kind 1.200 Euro pro Jahr für die Dauer von 10 Jahren. Somit werden pro Kind maximal 12.000 Euro ausgezahlt.
Entscheidend für die Beantragung von Baukindergeld ist das Datum des Kaufvertrags oder der Baugenehmigung. Einen Antrag auf Baukindergeld können Familien stellen, die zwischen dem 1.Januar 2018 und dem 31.Dezember 2020 ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung erhalten haben. Dies ist jedoch nicht der Termin für den Einzug, welcher auch noch nach dem 31.12.2020 liegen kann. Die Deadline für den Einzug ist der 31.12.2023, also bis zu drei Jahre nach dem Kauf. Der Antrag auf Förderung kann erst nach dem Bezug der Immobilie und bis spätestens sechs Monate nach dem Einzug bei der KfW online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.
Förderbedingungen im Mai 2019 korrigiert
Gefördert werden der Ersterwerb von selbstgenutzten Immobilien, Neubauten und Eigentumswohnungen, die in Deutschland liegen. Die Förderbedingungen wurden zum 17. Mai 2019 korrigiert und eingeschränkt. Ausgenommen von der Förderung sind seitdem Ferien- und Wochenendimmobilien, Schenkungen, Erbschaften und sonstige Übertragung von Wohneigentum im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Ebenso ist der Erwerb oder die Übertragung von Eigentum auf Dauer zwischen Ehepartnern oder anderen Lebenspartnern oder von Verwandten in gerader Linie, sowie der Wiedererwerb von Immobilien, die bereits früher schon Eigentum gewesen sind, von der Förderung ausgeschlossen.
Baukindergeld treibt Preise für Bestandsimmobilien
Kritiker des Baukindergelds bemängeln, dass die Förderung bislang zu stark für den Kauf von Bestandsimmobilien genutzt und damit kein neuer Wohnraum geschaffen wurde. Dieser ist jedoch dringend notwendig, um den angespannten Mietwohnungsmarkt zu entlasten. Zudem sind seit der Einführung des Baukindergelds aufgrund der gestiegenen Nachfrage die Preise für bestehende Häuser gestiegen. Die Förderung wirkt sich damit nachteilig auf einkommensschwache Familien aus. Gerade vor dem Hintergrund, dass Immobilien zum wichtigen Bestandteil der Altersvorsorge werden, ist es sinnvoll, Eigentum zu erwerben. Das Institut der Deutschen Wirtschaft fordert daher, dass die Kauferwerbsnebenkosten sinken, damit weniger Eigenkapital notwendig ist. Zum Beispiel sollte ein Freibetrag auf die Grunderwerbssteuer eingeräumt und die Notarkosten gesenkt werden.
Niedrige Bauzinsen erleichtern Bau des Eigenheims
Familien, die das Baukindergeld als Förderung nutzen wollen, sollten sich zuallererst von einem Baufinanzspezialisten das Budget, das ihnen für den Hauskauf zu Verfügung steht, ausrechnen lassen. Durch das erneute Sinken der Bauzinsen sind Baukredite so günstig wie nie. Selbst wenn noch kein Grundstück in Aussicht ist, können Bauwillige von einem Massivhausanbieter wie Town & Country Haus Angebote für den Bau eines Massivhauses zum Festpreis einholen. Die Town & Country Haus Bauspezialisten kennen sich aus mit den Förderprogrammen, die für die Bauherren in Frage kommen und sind ebenfalls bei der Suche eines Baugrundstückes behilflich. Zudem bietet der Town & Country Finanzierungsservice die Möglichkeit das Baukindergeld in Kooperation mit der Cronbank vorzufinanzieren. So kann es bereits im Rahmen der Finanzierungsplanung als eigenkapitalersetzendes Mittel berücksichtigt werden.