Baurecht und Bauabnahme
Sie möchten ein Haus bauen? Das sollten Sie über Baurecht (auf Landesebene) und die Bauabnahme wissen!
Sie möchten sich den Traum vom eigenen Haus erfüllen? In puncto Baurecht gibt es einiges zu beachten. Wir haben hier alles Wichtige zusammengefasst.
Sie möchten den Traum vom eigenen Haus wahr werden lassen? Dann werden Sie sich im Zuge der Planung für den Hausbau auch mit wichtigen formalen Rahmenbedingungen auseinandersetzen müssen. Was ist bauordnungsrechtlich überhaupt möglich? An welche Gesetze und Ordnungen habe ich mich als Bauherr zu halten? Grundsätzlich wird Ihnen Ihre Baufirma als erfahrener Partner in Bezug auf viele Fragen belastbare Antworten geben können. Hier haben Sie die Chance, sich selber zu wichtigen Themen und Regelungen einzulesen.
Bebauungsplan bzw. Baurecht gehen den Rahmen für die Planung und Umsetzung vor
Das Baurecht/Bauordnungsrecht bzw. die für den Standort geltende Landesbauordnung geben den zentralen Rahmen vor. Ist der Hausbau abgeschlossen, steht die notwendige Abnahme an. Auf dieser Seite können Sie sich mit den wichtigsten Begriffen bzw. Fragen rund um das Baurecht in kompakter Form auseinandersetzen. Mit einer serviceorientierten Baufirma an Ihrer Seite lässt sich die rechtliche Komplexität zuverlässig beherrschen, schließlich wollen Sie als Bauherr mit langfristig sicheren Perspektiven planen können.
Welche Aspekte sind für Bauherren besonders interessant?
Baurechtliche Vorschriften, wie sie den geltenden Ordnungen der einzelnen Bundesländer zu entnehmen sind, geben den konkreten Rahmen für Hausbauprojekte vor. Von hoher Relevanz ist das Thema 'Baurecht und Grenzbebauung' bzw. die Frage, welche konkreten Abstände einzuhalten sind. Gerade die Regelungen zur Grenzbebauung sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, sodass ein Blick in die hier aufgeführten Ordnungen sinnvoll im Zuge der Planung ist. Prinzipiell brauchen Bauherren für die Grenzbebauung eine Genehmigung. Dabei kann es sich um ein Gebäude, aber auch eine Mauer oder einen Zaun handeln. Für so genannte Grenzgaragen jedoch finden sich in vielen Bundesländern Ausnahmen.
Mit einem Vorbescheid das Baurecht aussagekräftig ausloten
In der frühen Planungs- oder auch Konkretisierungsphase können Sie die Option eines so genannten Bauvorbescheides ins Auge fassen. Damit können Sie einzelne Fragen bzw. die Rahmenbedingungen des Bauvorhabens aussagekräftig klären, noch bevor Sie den eigentlichen Antrag auf eine Baugenehmigung stellen. Fragen der Zulässigkeit lassen sich mit einem Vorbescheid im Baurecht belastbar überprüfen. Die folgenden häufigen Fragen zum Baurecht zeigen Ihnen, welche typischen Problemund Handlungsfelder dabei in den Fokus geraten können.
Diese Frage ist in der Praxis von erheblicher Relevanz. Aktuellen Zahlen zufolge landen mehr als 50.000 Streitfälle zwischen Parteien eines Bauvorhabens vor Gericht. Die Verfahren erweisen sich dabei als langwierig, denn durchschnittlich dauern sie etwa 44 Monate. Das zeigt letztlich, wie wichtig eine detaillierte und rechtssichere Planung ist. Ob es zu einem so genannten Bauprozess kommt, hängt von der Zulässigkeit der Klage ab. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich unmittelbar nach dem so genannten Gegenstandswert. Für Summen von bis zu 5.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig. Ab dieser Grenze von 5.000 Euro übernimmt das Landgericht die notwendigen Verhandlungen. Dieser Unterschied ist für Bauherren in der Hinsicht zu beachten, dass beim Landgericht prinzipiell Anwaltszwang herrscht.
Hierunter sind Gebiete zu verstehen, die außerhalb des Geltungsbereiches von Bebauungsplänen liegen. Ferner können solche Gebiete außerhalb von Erschließungs- oder Vorhabenplänen sowie außerhalb von bebauten Ortsteilen liegen. Prinzipiell soll ein solcher Außenbereich für die Bebauung freigehalten werden. Nur wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Bebauung möglich sein. Details dazu sind in Paragraf 35 BauG nachvollziehbar (Stichworte privilegierte oder sonstige Vorhaben).
Das Baurecht schreibt in Form von konkreten Bebauungsplänen vor, wie ein Grundstück genutzt werden kann bzw. welches Aussehen das Haus grundsätzlich haben muss. Ziel ist es, dass ein einheitlicher Siedlungscharakter erreichbar ist. Ein Wildwuchs vieler Bauformen soll auf diese Weise verhindert werden. Ein Blick auf das für den Ort bzw. das Grundstück geltende Recht zeigt Ihnen als Bauherr, wie viele Etagen der Neubau haben muss und welche Dachform vorgesehen ist. Darüber hinaus sind in der Praxis Abstände zu Nachbargrundstücken von großer Bedeutung.
Wichtig zu wissen ist, dass sich das öffentliche Baurecht in das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht aufteilt. Letzteres befasst sich mit der Qualität des Bodens und seiner Nutzbarkeit. Das Bauordnungsrecht fokussiert die technischen Anforderungen für Bauprojekte. Zu beachten sind auch Gefahren, die von einem Bauprojekt ausgehen können. Dieses Recht fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder, wohingegen das Bauplanungsrecht dem Bund unterstellt ist.
Hierbei handelt es sich um bauliche Anlagen, die räumlich und teils auch funktional von einem Gebäude (= Hauptnutzung) getrennt sind. Sie sind dem Nutzungszweck des Wohngebiets zugeordnet. Wichtig mit Blick auf ihre bauliche Beschaffenheit ist, dass sie größenmäßig untergeordnet sein sollen. Im Recht ist in diesem Kontext auch von nicht untergeordneten Nebenanlagen die Rede. Diese sind aus Sicht des Planungsrechts nicht berücksichtigt. Nebenanlagen für die notwendige Versorgung mit Wärme, Wasser oder Strom sowie Installationen für erneuerbare Energien werden in aller Regel zugelassen. Zu nicht untergeordneten Nebenanlagen zählen beispielsweise im Sinne des Baurechts...
- Spielplätze
- Klein- und Gewächshäuser
- Wasserbecken
- Behälteranlagen
- permanente Terrassenüberdachungen
- Anlagen für Kleintierhaltung
- Einfriedungen
Im Alltag ist völlig klar, was ein Nachbar ist. Doch wie definiert das Recht für Bauherren, was ein Nachbar ist? Im notwendigen Baugenehmigungsverfahren versteht das Gesetz unter 'Nachbar' Eigentümer sowie Nießbraucher und Erbbauberechtigte eines benachbarten Grundstücks, das unmittelbar an das eigene angrenzt. Dazu zählen auch Grundstücke, die nur mit einem kleinen Teil am Baugrundstück liegen. Nachbar im Sinne des Baurechts können auch gegenüberliegende Grundstücke sein, bei denen die Abstandsfläche die Mitte der Straße überschreitet. In diesem Fall sind die schutzwürdigen Belange solcher Nachbarn ebenfalls explizit zu würdigen. Im Planungsrecht lässt sich der Begriff Nachbar auf alle Anrainer im Umfeld des Bauprojektes beziehen.
Der vor dem Hausbau notwendige Antrag ist bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde zu stellen. Hierbei ist umgangssprachlich oft vom Bauamt die Rede. Nach der .berprüfung erteilt diese Behörde die für jedes Projekt notwendige Baugenehmigung. Hierfür sollten Bauherren eine gewisse Zeitspanne einplanen. Bei komplexen Bauprojekten kann sich dieses notwendige Verfahren durchaus über einige Monate hinziehen. Unvollständige Bauanträge können das gesamte Hausprojekt ebenfalls verzögern.
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Im Einzelfall kommt es darauf an, welche Leistung ein Bauanwalt erbringen soll. Von der einfachen Rechtsvertretung, der außergerichtlichen Vertretung bis hin zur komplexen Vertretung mit einer umfassenden Anwaltstätigkeit ist Vieles denkbar. Eine Erstberatung sollte nicht mehr als 200 Euro kosten.
Wichtig ist, dass Sie sich als Bauherr für einen spezialisierten Fachanwalt entscheiden. Dieser wird seine Honorare aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ableiten, sodass Transparenz in Bezug auf die Kosten herrscht. Alles, was über die vorgesehen Mittelgebühr mit dem Faktor 1,3 hinausgeht, muss gut begründet sein. Empfehlenswert kann der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sein, um als Bauherr für alle Szenarien gerüstet zu sein.
Seinen wahren Wert erlangt ein Grundstück für Bauherren erst dann, wenn sie dort ihr Haus bauen dürfen. Auf dem Grundbuchauszug ist daher darauf zu achten, ob für andere Personen ein Baurecht eingetragen wurde. Hierbei handelt es sich um die so genannte Baurechtseinlage, die übertragbar ist. Auch beim Verkauf eines Grundstücks erlischt sie nicht. Eine Löschung dieses Eintrags ist nur möglich, wenn der vorgesehene Bauberechtigte damit einverstanden ist.
Wer eine Baugenehmigung erhalten hat, muss das Projekt 'Hausbau' in einem bestimmten Zeitraum abgeschlossen haben. Danach erlischt die Genehmigung für diesen Antrag. Zu beachten ist, dass die Fristen je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Im Einzelfall ist also ein Blick in die jeweilige Landesbauordnung zu werfen. In den meisten Fällen verfällt das Baurecht für einen genehmigten Antrag nach 4 Jahren. Zu beachten ist, dass sich aus einem Baurecht keine Pflicht ergibt, dieses auch tatsächlich zu nutzen.
Nachbarbebauung meint im Sinne des Baurechts, dass ein Haus sich in die vorhandene Struktur einfügen muss. Falls für ein Grundstück kein Bebauungsplan vorhanden ist, wird sich die Genehmigung durch die zuständige Behörde an der Nachbarbebauung orientieren. Paragraf 34 des Baugesetzbuches konkretisiert die Rahmenbedingungen für diesen Fall. Oft ist in diesem Zusammenhang auch von der Lückenbebauung die Rede.
Auch ohne Bebauungsplan kann ein Bauvorhaben in der Regel ohne große Probleme umgesetzt werden. In diesem Fall prüft die zuständige Aufsichtsbehörde, wie/ob sich das Bauprojekt in den bereits vorhandenen Bestand einfügt. Sie sollten beim Grundstückskauf darauf achten, ob ein Bebauungsplan vorhanden ist. Ansonsten greift Paragraf 34 des Baugesetzbuches. Auf der Basis, dass sich das Projekt in die bauliche Erschließung der Umgebung einfügt, wird die Bauaufsichtsbehörde ihre Entscheidung treffen. Grundsätzlich muss das Bauvorhaben in einem solchen Fall städtebaulich vertretbar sein. Einschränkungen können sich vor allem in historischen Ortskernen ergeben, wo z.B. mit Holz- anstatt mit Aluminiumfenstern zu planen sein kann.
Grundsätzlich haben im Grundbuch eingetragene Eigentümer das Recht, unter Berücksichtigung aller Regelungen des Baurechts ein Hausprojekt im wahrsten Wortsinn hochzuziehen. Das Erbbaurecht stellt einen konkreten Rahmen dar, auf einem Grundstück zu bauen, das einem selber nicht gehört. Ein solches Erbbaurecht muss für die Wirksamkeit aber in das Grundbuch eingetragen sein, und zwar unter 'Lasten und Beschränkungen'.
Zu dieser Frage ist im Einzelfall zu prüfen, was genau im Grundbuch festgehalten ist. Es kann durchaus sein, dass das Grundbuch Einträge enthält, die ein Baurecht ausschließen. Letztlich kommt es natürlich auch auf den Verwendungszweck des Grundstücks an. In der Praxis kann es vorkommen, dass die Gemeinde ein Bauverbot ausspricht. Wird dieses in absehbarer Zeit nicht aufgehoben, so kann sich das Grundstück für Bauwillige in dieser Hinsicht als nutzlos erweisen.
Hierbei handelt es sich um Bauprojekte, die in der Regel hinter einem vorhandenen Haus entstehen, also auf der von der Straße abgewandten Seite. Der vorliegende Bebauungsplan entscheidet, ob ein Bau in zweiter Reihe überhaupt realisierbar ist. Meistens ist ein Bau in zweiter Reihe möglich, wenn die vorgeschriebenen Mindestabstände eingehalten werden. Im unbeplanten Innenbereich ist der Bau in zweiter Reihe jedoch meistens nicht zulässig. Schließlich ist in diesem Kontext auch Paragraf 34 des Baugesetzbuchs zu beachten. Demnach muss sich ein Neubau von seiner Eigenart her in die nähere Umgebung einpassen. Sie sehen, dass es durchaus Argumentationsspielraum gibt, um sich mit dem zuständigen Bauamt vor Ort auseinanderzusetzen.
Ja. In besonderen Fällen kann im Bebauungsplan festgeschrieben sein, dass bestimmte bauliche Maßnahmen oder auch die sonstige Nutzung nur für einen gewissen Zeitraum möglich sind.
Zu dieser Frage ist der relevante Flächennutzungsplan hinzuzuziehen. Gemeinden legen damit fest, welche Form von Bebauung oder auch Bodennutzung zulässig ist. Ob es ein Baurecht auf dieser Fläche gibt, hängt vom Grundbuch und den Bestimmungen in der Gemeinde ab. Falls in einem Flächennutzungsplan jedenfalls eine vormals landwirtschaftliche Fläche als Baufläche dargestellt wird, so ergibt sich für den Eigentümer nicht automatisch ein Baurecht. In diesem Kontext ist im Fachjargon von 'Bauerwartungsland' die Rede.
Falls jemand in Deutschland ein Gebäude besitzt, so genießt er eine so genannte Eigentumsgarantie. Hierbei handelt es sich um eine Rechtssicherheit, die in der Form eines Bestandsschutzes gewährt wird. Dieser Bestandsschutz soll sicherstellen, dass von Seiten des Staates nachträglich mit Blick auf bauliche Anlagen keine Anforderungen mehr gestellt werden können. Konkret ist dieser Schutz wichtig, um bauliche Veränderungen oder sogar einen Abriss des Hauses zu verhindern, die nicht im Sinne des Eigentümers sind. Im deutschen Baurecht begründet sich ein Bestandsschutz für alle Gebäude, für die eine gültige Baugenehmigung vorgelegen hat.
Der Bauherr ist der wirtschaftlich als auch rechtlich verantwortliche Auftraggeber für die Realisierung eines Bauprojektes. Vom Gesetz her gilt jeder als Bauherr, der im eigenen Namen bzw. auf fremde oder eigene Rechnung Bauvorhaben durchführt bzw. durchführen lässt. Das Baurecht gibt die verbindlichen Rahmenbedingungen vor. Wichtig zu wissen ist, dass im Jahr 2018 Neuerungen für das Baurecht wirksam geworden sind. Demnach können private Bauherren durch detailliertere Baubeschreibungen, ein Widerrufsrecht sowie einen verbindlichen Einzugstermin beim Hausbau mehr Schutz genießen.
Bei Tiny Houses handelt es sich um einen recht neuen Wohntrend, der auch in Deutschland immer beliebter wird. Grundsätzlich greift das Baurecht in Deutschland auch für die kleinen und minimalistischen Häuser, die je nach Ausführung mobil sein können. Im Einzelfall kommt es auf die baurechtliche Einordnung an: Handelt es sich beim Tiny House um ein Fahrzeug oder ein Gebäude?
Falls das Tiny House auf einem Grundstück steht und bewohnt wird (in welcher Form auch immer), so ist die jeweilige Landesbauordnung maßgeblich. Insofern kann eine Baugenehmigung für dieses kleine Haus durchaus erforderlich sein. Zu prüfen ist auch, ob ein solches Haus mit einem etwaigen Bebauungsplan kompatibel ist. Da es sich um ein neues Phänomen handelt, interpretiert jedes Bundesland die Regeln anders. Wer mit einem Tiny House liebäugelt, sollte definitiv die geltende Bauordnung des Landes prüfen.
Ja, es ist durch Verkauf übertragbar. Die Übertragung kann auch mittels Schenkung oder Erbschaft erfolgen. Um die Wirksamkeit zu garantieren und so für alle Beteiligten Planungssicherheit herzustellen, ist für ein solches Vorhaben ein Notar hinzuzuziehen.
Grundsätzlich geht es im Kontext von Dienstbarkeiten im Baurecht um Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks. Paragraf 1018 des Bürgerlichen Gesetzbuches befasst sich mit so genannten Grunddienstbarkeiten. Damit werden Rechte geregelt, die anderen einzuräumen sind. Im Baurecht kann es sich z.B. um ein Durchfahrts- oder Wegerecht handeln. Im Rahmen von Dienstbarkeiten kann der Eigentümer auf der anderen Seite auch den Verzicht auf bestimmte Rechte erklären.
Wer gegen das geltende Recht im Baubereich verstößt, muss mit teils erheblichen Sanktionen rechnen. Von hohen Bußgeldern bis hin zur Einleitung eines Strafverfahrens ist alles denkbar, wobei natürlich die Schwere des Verstoßes und daraus resultierende Gefahren eine besondere Rolle spielen. Wer die Strafen konkretisieren möchte, kann den Bußgeldkatalog der jeweiligen Landesbauordnung prüfen.
Immobilien repräsentieren in aller Regel unbewegliche Sachen, weshalb auch vom Liegenschaftsrecht die Rede ist. Durch einen notariellen Kaufvertrag kann der Käufer das dingliche Recht daran durch eine Eintragung in das Grundbuch erhalten.
Was ist als beweglich einzuordnen? In diesem Kontext des Baurechts sind Aufbauten wie Garagen oder auch transportable Hütten zu sehen. Solche beweglichen Sachen müssen nicht zwangsläufig dem Grundstückeigentümer gehören oder an ihn übergehen. Für eine vorgesehene Grundstückübertragung heißt das, das solche beweglichen Sachen nicht automatisch übertragen werden. Hierfür ist eine gesonderte vertragliche Regelung notwendig.
Grundsätzlich ist zwischen dem privaten und öffentlichen Baurecht zu unterscheiden. Ersteres regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen privaten Baubeteiligten. Das öffentliche Baurecht bezeichnet einen Teil des besonderen Baurechts. Zwei Schwerpunkte in diesem Bereich sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.
Für das Einräumen eines Baurechts kann der Nehmer dem Geber einen Baurechtszins zahlen. Da dieser zwischen den beiden Vertragsparteien frei ausgehandelt werden kann, gibt es keinen vorgeschriebenen Wert.
Hierunter ist ein Pachtgrundstück zu verstehen, für das eine langfristige Nutzungsdauer von meistens 100 Jahren vorgesehen ist. Endet die Laufzeit, so gehen Grundstück und drauf befindliche Gebäude an den Eigentümer zurück. In der Praxis werden Baurechtsgründe meistens mit einer Kaufoption erteilt. Oftmals nutzen Gemeinden dieses Mittel für Grundstücke von bis zu 700 Quadratmetern, um Familien finanzielle Erleichterungen auf dem Weg zum eigenen Haus zu ermöglichen.
Für ein Ferienhaus kommt ggf. eine Nutzungsänderung in Betracht, falls das Haus vorher anderweitig genutzt wurde. Im öffentlichen Baurecht ist grundsätzlich eine Genehmigungspflicht vorgesehen, falls ein Haus nach dem Bau anders genutzt werden soll als das, was in der erteilten Baugenehmigung vorgesehen war. Die jeweilige Bauordnung des Landes gibt den Rahmen vor. Ansonsten gelten für den Bau eines Ferienhauses dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen (Bebauungsplan etc.).
Die Praxiserfahrungen zeigen, dass bei Bauprojekten nur selten auf höhere Gewalt (= von außen einwirkendes und objektiv nicht vorhersehbares Ereignis) verwiesen werden kann. Vorsorgliche Maßnahmen sind daher dringend im Gesamtkonzept eines Bauprojekts zu empfehlen. Grundsätzlich ist es so, dass z.B. Unwetter durch die sich ändernden klimatischen Bedingungen durchaus erwartbar sind. Die im Frühjahr 2020 aufgetretene Coronavirus-Pandemie ist älteren Gerichtsurteilen zufolge eher als höhere Gewalt einzustufen, die für Verzögerungen im Ablauf des Bauprojektes sorgen kann. In einem Urteil aus dem Jahr 2017 hat der Bundesgerichtshof auch Seuchen und Krankheiten als Formen der höheren Gewalt gefasst (Aktenzeichen X ZR 142/15).
Landesbauordnungen: Hier finden Sie die konkreten Rahmenbedingungen für Ihr Bundesland
So unterschiedlich die einzelnen Regelungen im Detail auch sein mögen: Die generellen Inhalte sind in allen Landesbauordnungen mehr oder weniger gleich, sodass durchaus eine gute Vergleichbarkeit herrscht. Zu den folgenden Bereichen machen die hier vorgestellten Landesbauordnungen Aussagen:
- Anforderungen an das Baugrundstück selbst und die Bebauung
- Vorschriften für die verwendeten Bauprodukte (Sicherheitsaspekte)
- Vorgaben für die Baumaßnahmen inkl. Genehmigungsverfahren
- Anforderungen an die konkrete Baugestaltung
- Vorschriften in Bezug auf Beteiligte und Zuständigkeiten
- Rechtliche Rahmenbedingungen (Fristen, Ordnungswidrigkeiten etc.)
Im Folgenden werden die Landesbauverordnungen in kompakter Kürze vorgestellt. Bei Detailfragen sollten Sie einen Blick in das jeweilige Gesetz werfen, das online einsehbar ist.
Die BauO NRW regelt in 6 Kapiteln bzw. 91 Paragrafen alle Rahmenbedingungen für Bauprojekte im bevölkerungsreichsten Bundesland. Die letzte Neuerung fand 2018 statt: Seit dem 1. Januar gilt die NRW BauO 2018. Neuerungen sind vor allem in Bezug auf barrierefreie Elemente und Abstandsflächen zu finden.
Wer ein Haus in Baden-Württemberg bauen möchte, ist an die dortige Bauordnung mit insgesamt 79 Paragrafen gebunden. Bei einer der letzten Novellierungen im Jahr 2015 ging es um die Erleichterung der Integration regenerativer Energien sowie um den Baustoff Holz. Landesbauordnungen gehen immer mit den Möglichkeiten und Entwicklungen der Zeit.
Die LBO Mecklenburg-Vorpommern regelt in 87 Paragrafen alle Bestimmungen rund um ein Bauprojekt von allgemeinen Vorschriften bis hin zu technischen Geb.udeausrüstungen, nutzungsbedingten Anforderungen und bauaufsichtliche Maßnahmen (Stichwort Bauüberwachung).
Die LBO Schleswig-Holstein regelt in insgesamt 86 Paragrafen alle wesentlichen Rahmenbedingungen für Bauprojekte. Zu nennen sind etwa die Themenbereiche Brandverhalten von Bauteilen und -stoffen, allgemeine Anforderungen an die Baustelle, Rettungswege und nutzungsbedingte Anforderungen.
Die bayerische Bauordnung regelt in 8 Teilen und 84 Paragrafen die zentralen Rahmenbedingungen für Hausbauprojekte in diesem Bundesland. Mit der neuesten Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2018 soll es für Bauherren durch Bürokratieabbau insgesamt leichter werden. Kennzeichnend ist, dass nun in der Stadt dichteres Bauen ermöglich ist.
Die niedersächsische Bauordnung (NBauO) regelt mit 88 Paragrafen alle Rahmenbedingungen für Bauprojekte in diesem Bundesland. In Paragraf 59 wird das Verfahren rund um die notwendige Baugenehmigung erläutert. Wie in den anderen Landesbauordnungen finden sich Anforderungen, die nach sozialpolitischen Erwägungen beschlossen wurden. Zu nennen sind vor allem Grenzabstände, die Aufzugspflicht und Aspekte der Barrierefreiheit.
Die LBauO Rheinland-Pfalz gliedert sich in 7 Kapitel und insgesamt 93 Paragrafen. Die Bestimmungen regeln im Detail, wer was, wo und wie bauen darf. Kapitel 4 widmet sich der Verantwortung, die alle am Bau Beteiligten zu tragen haben.
Die BauO LSA setzt sich aus 81 Paragrafen zusammen. Zu den Themen, die Bauherren und Baufirmen zu beachten haben, zählen beispielsweise...
- die Behandlung des Bauantrags
- Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden
- barrierefreies Bauen und Sonderbauten
- allgemeine Anforderung zur Bebauung von Grundstücken
Wer in Hessen ein Haus bauen möchte, ist an die HBO gebunden. Sie gliedert sich in 6 Teile und 93 Paragrafen. Nach der Darstellung aller Anforderungen und Rahmenbedingungen für Bauprojekte schließt diese Ordnung wie jene vieler anderer Bundesländer mit Hinweisen zu Ordnungswidrigkeiten und Rechtsvorschriften.
Die LBauO des Saarlands stellt mit mehr als 100 Paragrafen eine der detailliertesten Ordnungen dar. Ein Vergleich mit anderen Bauordnungen zeigt aber, dass die Unterschiede oft nur in kleineren Details liegen.
In der brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) werden die Rahmenbedingungen in 6 Kapiteln und insgesamt 88 Paragrafen konkretisiert. Die letzten Änderungen erfolgten im Jahr 2018. Neu ist der Paragraf 16a zu Bauarten. Die Paragrafen 17 bis 25 zu Bauprodukten sind vollständig überarbeitet worden.
Wer in der pulsierenden und gründungsfreundlichen Hauptstadt Deutschlands bauen möchte, ist an die BauOBln mit ihren 89 Paragrafen gebunden. Die letzten Änderungen datieren aus dem Jahr 2018. Seither ist vor allem eine verstärkte Beteiligung/Zustimmung von Nachbarn vorgesehen. In jedem Fall sollten Bauherren immer die aktuelle Bauordnung hinzuziehen oder eine professionelle Rechtsberatung nutzen. Planungssicherheit ist ein wichtiges Thema für Bauherren.
In der SächsBO konkretisieren 7 Teile und 90 Paragrafen die zu beachtenden Rahmenbedingungen für ein Bauprojekt. Für die Planung ist Abschnitt 3 zum Genehmigungsverfahren lesenswert. Hier können Bauherren wichtige Details über Genehmigungsverfahren und bautechnische Nachweise nachvollziehen.
In der ThürBO sind in Bezug auf rechtliche Rahmenbedingungen insgesamt 93 Paragrafen zu prüfen. Die teils im Detail liegende Komplexität veranschaulicht, warum eine Rechtsberatung bei den meisten Bauprojekten alternativlos ist. Nebengebäude wie Geräte- oder Gewächshäuser bedürfen bis zu einer Fläche von 40 mÇ keiner Genehmigung in Thüringen. Nichtsdestotrotz sind alle Regelungen dieser Ordnung einzuhalten.
In der hamburgischen Bauordnung (HBauO) regeln 6 Teile und 87 Paragrafen die nicht zu unterschätzende Komplexität von Bauvorhaben. Mit der letzten Novellierung im Jahr 2018 wurden Neuerungen des Europarechts übernommen. Ferner sollen neue Anreize für das Bauen im Bestand gesetzt werden. Diese Bauordnung zeichnet sich durch einen gewissen Innovationsgrad aus: Holz darf in Hamburg für Bauvorhaben von bis zu 22 Metern Höhe genutzt werden, was 6 bis 7 Stockwerken entspricht.
Die bremische Bauordnung (BremLBO) setzt sich als zentrales Regelwerk für Bauvorhaben in der Hansestadt aus 6 Teilen und 88 Paragrafen zusammen. Regelungen zu Abstandsflächen, die bei Bauprojekten für die Planung nicht unerheblich sind, finden sich in Paragraf 6.
Auch wenn Sie es sich wahrscheinlich so wünschen würden, haben Sie als Bauherr keine unbegrenzte Gestaltungsfreiheit. Das fängt mit dem konkreten Bebauungsplan am Standort an. Sie sind an die Vorschriften des Baurechts gebunden, das Bundesländer in der genannten Ordnung konkretisieren können. Ein Blick in die zuständige Bauordnung für das Bundesland zeigt, was technisch zu beachten ist bzw. wofür konkret eine Baugenehmigung notwendig ist. Zeitliche Verzögerungen lassen sich nur ausschließen, wenn alle formalen Erfordernisse für das Bauprojekt erfüllt werden. Sie können sich im Regelfall auf Ihren Baupartner verlassen, da es sich um ein erfahrenes Unternehmen handeln sollte. Eigene Kenntnisse versetzen Sie aber in eine bessere Position, aus der heraus Sie Möglichkeiten und Zusammenhänge besser überblicken können.
Sie ist für Bauprojekte von zentraler Bedeutung, da sie einen verbindlichen Rechtsrahmen schafft. Ein Blick in diese Ordnung zeigt Bauherren, wie gebaut werden kann. Auf der Ebene der Gemeinde greift der Flächennutzungsplan. Aus dem Bebauungsplan geht hervor, welche planerischen Voraussetzungen Bauherren zu erfüllen haben. Vorgeschrieben werden unter anderem die erlaubten Dachformen, die erforderliche oder maximale Anzahl an Stockwerken, die Größe und Form des Hauses, Mindestabstände zum benachbarten Grundstück, einzuhaltende Abstandsflächen sowie Details der Fassadengestaltung.
Landesbauordnungen regeln die Anforderungen für Grundstücke selbst sowie deren Bebauung. Wenn Sie einen Blick in die teils mehr als 80 Paragrafen werfen, können Sie sich mit den wichtigsten Themen bzw. Anforderungen schnell vertraut machen. In der Planungspraxis erweisen sich neben den oben genannten Themen vor allem die folgenden als wichtig:
- Erschließung des Grundstücks
- Flucht- und Rettungswege
- Zugänge und Zufahrten
- Maßnahmen zum Brandschutz
- Gemeinschaftsanlagen, Stell- und Spielflächen
- Nachbarschutz
Hierzu ist ein Blick in die jeweilige Bauordnung des Bundeslandes empfehlenswert. Dort finden sich Hinweise zur Bauüberwachung, die von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde durchgeführt wird. Die Rede ist von stichprobenartigen Kontrollen. Die Kontrolle bezieht sich dabei konkret auf das, was in der Baugenehmigung vorgesehen ist. Paragrafen zu Ordnungswidrigkeiten zeigen, mit welchen Bußgeldern/Strafen bei Verstößen gegen das geltende Baurecht zu rechnen ist.
Der Standort des Grundstücks ist maßgeblich in Bezug auf die Frage, welche Bauordnung zu beachten ist. Diese Frage lässt sich auch auf die aktuelle Fassung der jeweiligen Bauordnung beziehen. Denn von Zeit zu Zeit werden Bauordnungen überarbeitet. Welche Fassung gilt dann? In der Regel ist die Bauordnung anzuwenden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Baugenehmigung gegolten hat.
Bei dieser Frage sind selbst Experten nicht einig, sodass die persönlichen Voraussetzungen im Einzelfall konkret zu überprüfen sind. Einige sind der Auffassung, dass die Frage dynamisch zu verstehen ist. Insofern würde die aktuelle LBO gelten. Andere beantworten diese Frage statisch, wonach die BauO zum Zeitpunkt der Beschlussfassung heranzuziehen ist.
Das Baugesetzbuch repräsentiert die wichtigsten rechtlichen Grundlagen im Bereich des Städtebaurechts. Es setzt sich aus 4 Kapiteln zusammen, in denen alle wichtigen stadtplanerischen Elemente vorgestellt werden. Das BauGB hat somit einen erheblichen Einfluss auf die Gestaltung und Entwicklung von besiedeltem Raum. Während es im ersten Kapitel um das allgemeine Städtebaurecht geht, wird im zweiten das besondere fokussiert. In den weiteren Kapiteln des Baugesetzbuches finden sich sonstige Vorschriften und Schluss- bzw. Überleitungsbestimmungen. In Kraft getreten ist das Baugesetzbuch übrigens am 01.07.1987. Es fasst das Städtebaurecht und das Städtebauförderungsgesetz zusammen.
Ja, im Gegensatz zur Musterbauordnung handelt es sich um ein Gesetz, das angesichts hoher Geldbußen bei Verstößen zu beachten ist.
Als Hauptbestandteil des Bauordnungsrechts gilt sie als Grundlage automatisch. Sie gilt jedoch nicht alleine, sondern ist in Zusammenhang mit dem Bauplanungsrecht bzw. Baugesetzbuch zu sehen. Insofern ergibt sich rechtlich eine recht komplexe Situation, die viel Fachwissen erfordert. Das zeigt, warum viele Bauherren nicht auf professionelle Fachberatung bei der Umsetzung komplexer Bauvorhaben verzichten sollten.
Der Bauleiter ist für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten zuständig, nachdem die Baugenehmigung erfolgt ist. Unter Umständen hat er sich gegenüber der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu verantworten.
Die so genannte Musterbauordnung (MBO) dient für die jeweilige Landesbauverordnung als Orientierung. Sie dient der Vereinheitlichung der Landesbauverordnungen der Länder. Sie stellt eine Standard- bzw. Mindestbauordnung dar, die von einer Arbeitsgemeinschaft aller Bundesländer erarbeitet worden ist. Wichtig zu wissen ist, dass sie als Orientierungsrahmen für die jeweilige Bauordnungsgesetzgebung in den Ländern ist. Sie stellt im Gegensatz zur Landesbauordnung kein Gesetz dar.
Um mögliche Strafen durch begangene Ordnungswidrigkeiten nachvollziehen zu können, ist ein Blick in die zu beachtende Bauordnung sinnvoll. Dort sind konkrete Summen zu finden, mit denen Bauherren im Falle von Ordnungswidrigkeiten rechnen können. Wer ohne Baugenehmigung agiert, muss mit sehr hohen Strafen bis in den fünfstelligen Bereich hinein rechnen.
In der Praxis handelt es sich oft um ein recht einfaches Bauvorhaben, von dem keine Gefahren ausgehen können. Verfahrensfrei bedeutet in diesem Kontext ganz konkret, dass kein Bauantrag zu stellen ist. Zu betonten ist aber, dass verfahrensfrei keineswegs rechtsfrei bedeutet! Bauherren haben sich demnach an das gültige Recht zu halten.
Hierbei handelt es sich um bauliche Vorrichtungen, die Stürze von Personen verhindern sollen. Geländer und Brüstungen sind somit typische Umwehrungen.
Bitte beachten Sie, dass die konkrete Definition von Bundesland zu Bundesland abweichen kann. Unabhängig davon handelt es sich nicht um Balkone oder Wohnraumerweiterungen. Vielmehr bezieht sich dieser Begriff auf Dachvorsprünge oder Überdachungen.
Hierbei handelt es sich um eine ältere Bezeichnung für das Volumen von Bauwerken.
Einfriedung meint die Abgrenzung eines Grundstücks nach außen. Sie stellt somit einen Schutz für das Grundstück dar, das von Fremden nicht betreten werden soll. Die Bauordnung zeigt, welche Formen und Ausmaße die Einfriedung annehmen kann.
Hierunter sind alle technischen Maßnahmen zu verstehen, um Aufenthaltsbereiche und insbesondere Rettungswege in einem Brandfall möglichst raucharm zu gestalten. Damit wird das Ziel verfolgt, auch im Notfall für bestmögliche Sichtverhältnisse zu sorgen.
Als überdachter Stellplatz wird ein Carport im öffentlichen Baurecht wie eine Garage behandelt. Sie müssen in der für Sie geltenden Landesbauordnung prüfen, welche Genehmigungen für das konkrete Bauvorhaben in Betracht kommen. Grundsätzlich ist diese Art der baulichen Anlage genehmigungspflichtig. In einigen Bundesländern haben Sie keine Bauerlaubnis für einen Carport zu erwirken, sofern öffentlich-rechtliche Bestimmungen gewahrt sind. Letztlich ist die Größe bzw. geplante Fläche für dieses Bauvorhaben entscheidend.
Das Aufstellen einer Garage ist unter Berücksichtigung geltender Abstandsflächen in allen Bundesländern kein Problem. Ein Blick in die jeweilige LBO zeigt, welche Spielregeln bzw. Abstandsmaße einzuhalten sind. Wichtig zu wissen ist, dass die Landesbauordnung auch Aussagen zur Nutzung machen kann. Insofern ist eine Zweckentfremdung in aller Regel nicht erlaubt.
Wer ein Gartenhaus aufstellen möchte, wird dies in der Regel ohne Probleme tun können. Die Frage ist nur wo? Hier kann ein Blick in die jeweilige LBO aufschlussreich sein. Problematisch ist es in der Praxis oft, wenn das Gartenhaus an der Grundstücksgrenze aufgestellt werden soll, da vorgesehene Abstandsflächen zu wahren sind.
In diesem Punkt besteht Einigkeit in allen Bundesländern: Die Installation in Räumen, die als Schlafzimmer oder Rettungsweg gelten, ist verpflichtend vorgeschrieben.
Die Brandschutzanforderungen sind in den letzten Jahren in vielen Bundesländern verschärft worden. Daher ist es wichtig, die jeweils neueste Version der LBO zur Hand zu nehmen. Im Mittelpunkt steht z.B. das Brandverhalten von Materialien.
Wer einen Blick in die Paragrafen zu Abstandsflächen in der jeweiligen LBO wirft, kann nachvollziehen, welche Abstände zwischen Gebäuden einzuhalten sind. Auch die so genannte Grenzbebauung fällt in diesen Bereich. Obwohl die Bundesländer ähnliche Richtlinien zu Abstandsflächen entwickelt haben, so kann es im Detail bedeutende Unterschiede geben.
Ja, das ist in der Regel kein Problem. Allerdings zeigt ein Blick in die Bauordnungen, dass dieses Vorhaben in einigen Bundesländern genehmigungspflichtig ist. Zu prüfen ist, ob ein solcher Anbau mit dem vorliegenden Bebauungsplan vereinbar ist. Bei der Planung können statistische Aspekte eine große Rolle spielen.
Bekanntlich haben sich am Gartenzaun schon viele Streitigkeiten zwischen Nachbarn abgespielt. Was sagt also die LBO im eigenen Bundesland? In einigen Bundesländern sind Einfriedungen an den Grundstücksgrenzen Pflicht, wobei ein Zaun als Option in Betracht kommt. Die jeweilige LBO macht Angaben zur Höhe eines Zaunes. Pauschale Aussagen sind daher aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern nicht zulässig.
Abgesehen von der baulichen oder energetischen Beschaffenheit machen Landesbauordnungen Vorgaben in Bezug auf die gefahrenlose Erreichbarkeit von Fenstern. Lassen sie sich von innen oder außen sicher erreichen?
Rein baulich sollte die Installation eines Kamins für Bauherren kein Problem darstellen. In der Regel ist dieser Plan baugenehmigungsfrei. Wer aber einen Kamin aufstellen möchte, braucht die Zustimmung des Bezirksschornsteinfegers nach einer Sicherheitsprüfung.
Mittlerweile erhalten Bauordnungen auf Länderebene keine allzu detaillierten Regelungen mehr. Vielmehr handelt es sich um grundsätzliche Bestimmungen, die in erster Linie auf Sicherheitsaspekte abzielen. In dieser Hinsicht gelten Treppen ebenfalls als Fluchtweg. Ein Blick in die anzuwendende LBO zeigt, welche Planungen für Treppen im Innen- und Außenbereich möglich sind.
Das Haus ist fertig: Nun kommt es auf die Bauabnahme an!
In diesem Kapitel können Sie sich mit wichtigen bzw. häufigen Fragen rund um die Abnahme am Bau befassen. Wichtige Dokumente wie ein Hausübergabeprotokoll bzw. ein Bauabnahmeprotokoll finden dabei Berücksichtigung. Sehr empfehlenswert ist die Anfertigung einer belastbaren Checkliste zur Bauabnahme, damit kein wichtiger Aspekt in Vergessenheit geraten kann.
Die Vorteile einer Checkliste zur Bauabnahme liegen auf der Hand
Es ist an viele Aspekte zu denken, die in einer festgelegten Reihenfolge bei diesem wichtigen Termin zum Abschluss des Hausbaus abzuarbeiten sind. Sie finden zahlreiche Vorlagen für eine Checkliste zur Bauabnahme, sodass Sie einen praxiserprobten Rahmen nutzen können. Mit einer vollständigen Checkliste bereiten Sie sich gezielt auf die wichtige Bauabnahme vor. Die strukturierte Form sorgt dafür, dass keine wesentlichen Aspekte bei der Prüfung vergessen werden.
FAQ zur Bauabnahme (Hausübergabeprotokoll und vieles mehr)
Die Abnahme des Baus markiert die letzte Etappe beim Hausbau. Das zuständige Bauamt überprüft, ob das Gebäude allen Vorgaben aus der Baugenehmigung entspricht. Hierbei wird ein Protokoll angefertigt. Mit der Abgabe geht der Besitz vom Bauunternehmen an den Bauherren über. Etwaige Garantien beginnen nun. Sie können mit einer Checkliste die Bauabnahme vorbereiten und an alle wichtigen Aspekte denken.
Ein Sachverständiger kann mit seiner Expertise eine sehr sinnvolle Unterstützung bieten. Dieser wird in der Praxis meistens bereits bei einem Vorabtermin prüfen, ob das Bauprojekt allen Anforderungen entspricht. Bauherren können sich so professionell auf die Abnahme des Baus vorbereiten und etwaige Mängel frühzeitig anzeigen.
Ja, nach dem Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sind Bauherren in der Pflicht, das finale Bauwerk abzunehmen. Im Zweifelsfall kann Ihr Schweigen/Nichtstun als Zustimmung gewertet werden. Dieser Vorgang dient Ihrer Sicherheit als Bauherr. Sie haben also keinen Grund, auf diesen wichtigen formalen Vorgang zu verzichten. Sie stellen damit sicher, dass Sie das erhalten, was vertraglich vereinbart wurde. Stellen Sie berechtigte Mängel fest, so muss das beauftragte Bauunternehmen diese beseitigen. Beachten Sie, dass Bauabnahmen in Einzelfällen erhebliche rechtliche Folgen nach sich ziehen können.
Die Kosten lassen sich nicht pauschal beziffern, da der Aufwand sich nach der Größe und baulichen Komplexität des Gebäudes richtet. Vorhandene Kellerräume, Garagen, Anbauten oder auch die Dachform können einen Einfluss auf die Kosten eines Baugutachtens haben. Als Orientierung ist für ein Haus mit Kosten in einem mittleren dreistelligen Bereich zu rechnen. Diese Kosten können sich aber definitiv auszahlen. Werden Baumängel erst nach Gewährleistungspflichten entdeckt, dann kann es richtig teuer werden.
Zu den häufigsten Mängeln zählen die folgenden:
- Feuchtigkeit in den Kellerräumen
- Risse in der Fassade
- Nicht fachmännisch eingebaute Dampfsperren
- Nässeschäden am Außensockelputz
- Nicht optimal schließende Fenster und/oder Türen
- Falsch dimensionierte Heizungsanlage
- Mängel am Gebäudesockel
- Nicht richtig verlegter Estrich
- Baumängel im Bereich der installierten Haustechnik
Zur vollständigen Durchführung der Abnahme ist ein Schornsteinfeger zwingend hinzuzuziehen. Er überprüft die vorgesehene Abgasanlage auf ihre Bedienbarkeit und vor allem auf Sicherheitsaspekte.
Von der eigentlichen Abnahme her gesehen ergeben sich keine nennenswerten Unterschiede. Je nach Material und Konstruktion können bei der Begutachtung andere Faktoren ins Gewicht fallen.
Das ist prinzipiell möglich, aber nicht unbedingt zu empfehlen. Denn Bauherren können dadurch erhebliche Nachteile erleiden, wenn die Gewährleistungsfrist so eher zu laufen beginnt. Generell ist es in dieser Hinsicht empfehlenswert, am Ende alles abzunehmen, zumal sich viele Arbeiten gegeneinander bedingen.
Das kann in einzelnen Bauprojekten der Fall sein, generell ist aber nicht von einer diesbezüglichen Empfehlung zu sprechen. Vom Gesetz her ist der Bauherr verpflichtet, das Werk abzunehmen. Der maßgebliche Paragraf 640 des Bürgerlichen Gesetzbuches sieht jedenfalls keine explizite Zwischenabnahme vor.
Grundsätzlich führt der Bauherr die Abnahme durch, wobei er sich mit einem Baugutachten vorher eine aussagekräftige Expertise sichern kann. Durch die Erteilung einer Vollmacht ist es denkbar, dass ein involvierter Architekt für den Bauherren die Abnahme durchführt.
Bauherren halten sich am besten an ein Bauabnahmeprotokoll, das im Vorfeld detailliert ausgearbeitet worden ist. So ergibt sich quasi ein 'Weg', der im Haus prüfend zu durchlaufen ist. Wichtig ist, dass wirklich jeder Aspekt aus dem Protokoll abgearbeitet wird und somit jedes Fenster etc. genau unter die Lupe genommen wird. Falls vorher schon ein Gutachten erstellt wurde, können Mängel direkt angesprochen werden. Kleinere Mängel werden in einem Protokoll mit dem voraussichtlichen Datum der Behebung festgehalten. Falls eklatante Mängel vorliegen, kann der Bauherr die Abnahme verweigern. Dies ist vor allem der Fall, wenn die wichtige Betriebserlaubnis durch den Schornsteinfeger fehlt.
Abgesehen vom Bauherren und der ausführenden Firma sind meistens Sachverständige und Architekten mit dabei. Unerfahrene Bauherren sollten die Abnahme des Baus auch mit einem erstellten Protokoll nicht alleine durchführen, da sich hieraus womöglich erhebliche finanzielle Nachteile bzw. Risiken ergeben können.
Die behördliche Abnahme des Neubaus muss vom Bauherren selber angefordert werden. Bei der Schlussabnahme mit der Baufirma wird diese in der Regel darauf hinweisen, dass das Objekt abgenommen werden kann. Bauherren haben dann 14 Tage Zeit, um auf einen vorgeschlagenen Termin zu reagieren. Sollten innerhalb der Frist keine Mängel benannt werden oder Auftraggeber nicht reagieren, kann es zur automatischen Abnahme (Stichwort Abnahmefiktion) kommen. Das setzt aber voraus, dass die Baufirma explizit in Textform auf diese Möglichkeit hingewiesen hat.
Die notwendigen Unterlagen hängen grundsätzlich vom zugrundeliegenden Vertrag ab. Der Bauherr ist in der Verantwortung, alle erforderlichen Unterlagen vorzeigen zu können.
- Erklärungen von Entwurfsverfassern und Statikern zur Ordnungsmäßigkeit
- Erklärung durch den Baubetrieb: Hat dieser nach den geltenden Regeln gehandelt?
- Nachweise über den verwendeten Beton
- Bescheinigung vom Schornsteinfeger (Stichwort Betriebserlaubnis)
- Fachunternehmererklärung der involvierten Gewerke (Elektrik, Heizung und Sanitär)
- ggf. Bescheinigungen über Sondervereinbarungen
- Blower-Door-Nachweis (Dichtigkeitsprüfung mit Blick auf Wärmeverluste)
Was die Abnahme durch den Bauherren selbst angeht, so sind möglichst viele Unterlagen von gelieferten Materialien aufzubewahren. So kann später z.B. für Fenster oder Türen geprüft werden, welche Gewährleistungsfristen noch bestehen. Bauherren sollten auch im Besitz aller Messprotokolle sein, um durchgeführte Arbeiten und gemessene Werte zu einem späteren Zeitpunkt problemlos nachweisen zu können.
Bei der Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde wird überprüft, ob das Haus den Anforderungen der Landesbauordnung entspricht bzw. mit der Baugenehmigung konform ist. Die Mitarbeiter der Behörde werden entsprechende Aspekte genau unter die Lupe nehmen.
Bei der privaten Bauabnahme ist zu prüfen, ob das Bauunternehmen alle vertraglichen Leistungen fachmännisch erfüllt hat. Sieht das Haus aus wie geplant? Und ist es von der baulichen Beschaffenheit frei von Mängeln? Mit einer Checkliste zur Bauabnahme können sich Bauherren gezielt sowie in strukturierter Form auf die anstehende .berprüfung vorbereiten.
Das lässt sich direkt aus dem Leistungsspektrum des zugrundeliegenden Bauvertrages ableiten. Was im Vertrag konkret vereinbart wurde, muss zur Abnahme auch fertig sein. Zu beachten ist, dass Verträge in dieser Hinsicht nicht immer vollständig sind. Ist dort z.B. von Bauanlagen keine Rede, so muss das Bauunternehmen dort auch keine Arbeiten vornehmen.
Grundsätzlich ist zwischen der behördlichen Bauabnahme und der durch den Bauherren zu unterscheiden. Es wird geprüft, ob ein Neubau der Baugenehmigung und somit Landesbauordnung entspricht. Auf der privaten Seite ist zu prüfen, ob das Bauunternehmen seine vertraglichen Pflichten fachmännisch erfüllt hat.
Abgesehen davon, gibt es noch folgende Arten der Abnahme im Baurecht:
- Ausdrücklich erklärte Abnahme des Baus (mündliche oder schriftliche Erklärung, mit dem Bauwerk zufrieden zu sein)
- Abnahme durch schlüssiges Verhalten (Bauherr zahlt die ausstehende Summe oder zieht sofort ein)
- Teilabnahme
- Förmliche Annahme (= Regelfall mit Hausübernahmeprotokoll)
- Fiktive Annahme durch Ablauf der vorgesehenen Frist.
Beschlossen und verkündet
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Beruf und Familie
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Vorsorge für Kinder
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Elternzeit und Elterngeld
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