Mit der Maas-Novelle treten Änderungen im Bauvertragsrecht in Kraft.

Die Maas-Novelle

Änderungen im Baurecht zum 1. Januar 2018 - Die Maas-Novelle

Wie oft hört und liest man Horrorgeschichten von gescheiterten Bauvorhaben, die in langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahren enden. Kaum verwunderlich, bot das bisherige Baurecht doch große Spielräume und unklare Regelungen.

Mit der Reform im Baurecht zum 1. Januar 2018 soll damit nun Schluss sein. Was sich im Zuge der sogenannten Maas-Novelle für Bauherren und Bauunternehmen ändert, erfahren Sie auf dieser Website.

Die Maas-Novelle – Warum kommt sie und was soll sie verändern?

Am 1. Januar 2018 treten einige weitreichende Änderungen im Bauvertragsrecht in Kraft, die den Verbraucherschutz stärken, die Transparenz erhöhen und mehr Rechtssicherheit bei Bauvorhaben schaffen sollen. Landläufig sind diese Änderungen als „Maas-Novelle“ bekannt geworden, benannt nach Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, der die Gesetzesnovelle vorlegte. Der offizielle Name „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ ist deutlich sperriger.

Der Bau und die Finanzierung eines Hauses sind für die meisten Menschen die wohl finanziell größte Unternehmung ihres Lebens. Die Verpflichtungen laufen über viele Jahre oder Jahrzehnte, und das entstandene Haus ist häufig Wohnsitz für den Rest des Lebens. Auch die gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Bauprojekten ist nicht zu unterschätzen.

Trotz dieser enormen Bedeutung waren Bauverträge bislang nicht separat gesetzlich geregelt, sondern fielen im BGB unter den allgemeinen Begriff „Werkvertrag“, der auch so vergleichsweise unkomplizierte wie günstige Anschaffungen wie den Kauf eines Maßanzuges abdeckt. Es wäre also bisher theoretisch möglich gewesen, den Hausbau vertraglich auf einem Bierdeckel festzuhalten!

Warum kommt die Maas-Novelle?

Notwendig wurde die Maas-Novelle vor allem aufgrund der veralteten bisherigen Bestimmungen, die den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht wurden. Insbesondere im Bereich der Bautechnik sind viele Verbesserungen und Weiterentwicklungen eingetreten, die das Baurecht zu einer immer komplexeren Materie für Spezialisten gemacht haben und für Verbraucher kaum zu durchdringen sind.

Viele maßgebliche Streitpunkte in Bauverfahren wurden vom bisherigen Gesetzesrahmen nicht abgedeckt und mussten über einzelne Klauseln in jedem individuellen Vertrag geregelt werden. Gerade für private Verbraucher können langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen ein erhebliches finanzielles Risiko darstellen.

Bauvertragsrecht – Was ist neu ab Januar 2018?

Hauptziel der Maas-Novelle ist es, die Verbraucher während des gesamten Bauprojektes (Vorbereitung, Vertragsabschluss und Durchführung des Bauvorhabens) zu schützen und ihre Rechte gegenüber den Bauunternehmen zu stärken.

Die Dauer und Komplexität von Bauprojekten führen dazu, dass nicht immer alles ins Detail planbar ist und sich Bedürfnisse und Wünsche ändern können. Jetzt sollen Möglichkeiten der einvernehmlichen Lösung geschaffen werden, die allen Seiten gerecht werden.

Gleichzeitig soll die Maas-Novelle das komplizierte Regelwerk des Baurechts transparenter und verständlicher machen. Sie schafft mehr Rechtssicherheit für alle am Hausbau beteiligten.

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