Versicherungen rund um den Hausbau
Jederzeit gut abgesichert
Das eigene Haus ist für die meisten Baufamilien die wohl größte Investition im Leben und damit der wichtigste Vermögenswert, weshalb dieser entsprechend abgesichert werden muss. Denn zum Schaden kommt es häufiger als man denkt – sei es durch unvorhergesehene Wetterereignisse, durch Unfälle oder durch Diebstahl. Ohne den passenden Versicherungsschutz kann es für Bauherren wie Sie schnell teuer werden. Im Extremfall wäre sogar die wirtschaftliche Existenz der gesamten Familie bedroht.
Da das Thema „Versicherungen“ sehr vielschichtig ist, sollten sich Bauwillige frühzeitig damit auseinandersetzen – am besten bereits vor den ersten Planungsgesprächen. Nicht jede Versicherung ist von Anfang an nötig: Einige Policen beziehen sich nur auf bestimmte Phasen des Hausbaus, andere wiederum kommen erst nach dem Einzug zum Tragen. Es gibt auch Versicherungen, die sich nur im Einzelfall rechnen. Vor dem Abschluss gilt es, das angebotene Leistungsspektrum und vor allem auch die Versicherungsbedingungen genau zu überprüfen. So vermeiden Bauherren und Hausbesitzer nicht nur Lücken im Versicherungsschutz, sondern auch eine Überversicherung, weil sich einige Versicherungen in den abgedeckten Risiken überschneiden.
In diesem Ratgeber stellen wir Ihnen alle Versicherungen rund um den Hausbau vor, zeigen Ihnen, welche Versicherungen als Must-Have oder Nice-to-Have gelten und klären Sie über potenzielle Risiken auf.
Welche Risiken lassen sich absichern?
Versichern lassen sich sämtliche Risiken rund um den Hausbau und das Haus. Dazu zählen Sachschäden ebenso wie Personenschäden. Auch die Baufinanzierung kann entsprechend abgesichert werden. Nicht selten bringt ein Unfall oder der Verlust des Arbeitsplatzes das Projekt „Eigenheim“ ins Wanken.
Die Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke ist für Sach- und Personenschäden, die vom unbebauten Grundstück ausgehen sinnvoll. Aber die Versicherung lohnt sich für Bauherren nur, wenn der Baubeginn noch nicht festgelegt ist.
- Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor Sach- und Personenschäden, die von der Baustelle ausgehen.
- Bei Insolvenz des Bauunternehmens sichert Sie die Baufertigstellungsversicherung ab, die von Ihrem Bauunternehmen abgeschlossen werden sollte.
- Die Bauleistungsversicherung schützt Sie vor unvorhergesehenen Sachschäden am Bau, inklusive Vandalismus, Diebstahl, Bauausführungsfehlern und fahrlässigen Handeln.
- Die Risiken die mit Feuerschäden am Rohbau einhergehen werden von der Feuerrohbauversicherung abgedeckt.
- Bei Schäden am Inventar, Einbruch und Diebstahl haftet die Hausratversicherung
- Die Elementarschadenversicherung schützt Sie vor Gebäudeschäden bei Naturereignissen, wie Hochwasser, Schneedruck und Erdrutsch.
- Bei Schäden am Gebäude nach dem Einzug greift die Wohngebäudeversicherung.
- Die private Haftpflichtversicherung sichert Sie vor Sach- und Personenschäden Dritter ab, die im Zusammenhang mit der Eigentümer-Verkehrssicherungspflicht stehen.
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihre Finanzierung bei Erwerbsausfall infolge von Invalidität ab.
- Beim Todesfall greift die Restschuld- oder Risikolebensversicherung.
- Die private Unfallversicherung schützt Sie bei finanziellen Ausfällen, die durch Unfälle in der Freizeit oder im Haushalt passieren.
- Beim unverschuldeten Verlust des Arbeitsplatzes greift neben der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung auch die private.
Der Versicherungsschutz liegt grundsätzlich im eigenen Ermessen, es besteht keine Versicherungspflicht. Eine Ausnahme besteht für Bauherren, die auf die Hilfe von Familie, Freunden und Nachbarn setzen. Sie müssen ihre nicht gewerblichen Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) – ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung – anmelden. Versäumen sie dies, drohen empfindliche Bußgelder.
Es gibt auch Versicherungen, die zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dennoch ein Muss für Bauherren sind, weil sie beispielsweise vom Kreditinstitut gefordert werden. Dazu zählen die Wohngebäudeversicherung sowie die Feuerrohbauversicherung. So stellt die Bank sicher, dass sie im Schadensfall ihr Geld von der Versicherung erhält. Bauherren und Hausbesitzer, die ihr Eigenheim verloren haben, können im Gegenzug darauf bauen, dass die Versicherung den Kredit komplett ablöst. Wird die Wohngebäudeversicherung bereits bei Baubeginn abgeschlossen, gibt es bei vielen Versicherern die Feuerrohbauversicherung beitragsfrei dazu. Wohngebäude sollten am besten zum gleitenden Neuwert versichert werden. Im Falle eines Totalschadens kann das Objekt dann zu aktuellen Baupreisen und Lohnkosten errichtet werden.
Überblick – Versicherungen rund um den Hausbau
Während der fortlaufenden Bauarbeiten drohen beständig umfangreiche Gefahren. Hierzu zählen insbesondere Feuer und Brände. Aufgrund ihrer Zerstörungskraft lösen sie beträchtliche Schäden aus. Im schlechtesten Fall wird das noch nicht fertiggestellte Haus komplett zerstört. Derartige Wagnisse werden mit der Feuerrohbauversicherung umgangen und nicht ohne Grund fordern die meisten Bankinstitute vor Vereinbarung einer Baufinanzierung den Abschluss dieser Versicherung.
Die Feuerrohbauversicherung schützt vor den finanziellen Risiken, bis das Gebäude den bezugsfertigen Zustand erreicht. Demzufolge sollte die schriftliche Fixierung des Vertrags vor Beginn der Bauphase erfolgen. Neben dem Rohbau sind sogar Baumaterialien versichert. Auch die Kosten, welche bei der Bekämpfung des Brandes durch die Feuerwehr entstehen, beispielsweise aufgrund Löschens mit speziellen Chemikalien, werden übernommen. Zuweilen ist die Feuerrohbauversicherung kostenfrei, wenn mit demselben Anbieter im Fortgang eine Wohngebäudeversicherung vereinbart wird.
Bauherren sind jegliche Personen, die ein Bauwerk errichten, aber auch solche, die bestehenden Wohnraum um- oder ausbauen. Sie sind für die Gefahren, die von der Baustelle ausgehen, in der Haftungspflicht. Um diese Risiken abzusichern, ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung zwingend. Bildlich gesprochen beginnt die Haftung spätestens mit dem ersten symbolischen Spatenstich, oft schon mit der Bauplanung oder bei Vertragsabschluss mit dem Architekten.
In den meisten Fällen bietet die Privathaftpflichtversicherung eine zu niedrige Deckungssumme, sodass sie für das Beschriebene nicht ausreicht. Empfohlen wird ein Betrag von mindestens 3 Millionen Euro. Wer zudem eine große Anzahl der Arbeiten, etwa im Wert von 20.000 Euro, selbst erledigt, zahlt höhere Beiträge.
Unklarheiten entstehen häufig bei Unfällen auf der Baustelle. Stolpert zum Beispiel ein Bauarbeiter und erleidet einen Unfallschaden, ist hierfür nicht die Bauherrenhaftpflichtversicherung, sondern die gesetzliche Unfallversicherung zahlungspflichtig. Erstere greift bei Ereignissen, bei denen dritte Personen oder deren Eigentum auf der Baustelle oder in diesem Zusammenhang zu Schaden kommen.
Die Bauleistungsversicherung kommt für jede Person in Betracht, die ein Haus bauen möchte, da damit eine Vielzahl an Risiken verbunden sind. Die Police schützt Bauherren vor unkalkulierbaren Ereignissen. Dazu zählen unter anderem Unwetter- und Vandalismus-Schäden, aber auch Material- sowie Konstruktionsfehler. Zusätzlich kann die Entwendung von fest eingebauten Gegenständen wie beispielsweise Waschbecken, Heizungen oder Badarmaturen versichert werden. Erfolgt allerdings der Diebstahl einer frei herumliegenden Kabeltrommel, ist dieses Ereignis nicht abgedeckt, weil nur örtlich fixierte Objekte von dem Versicherungsschutz erfasst sind.
Die Versicherung sollte zwingend vor Baubeginn abgeschlossen werden. Die Belastungen richten sich nach der Höhe der insgesamt anfallenden Baukosten. Stehen diese vor Vertragsabschluss noch nicht detailliert fest, ist deren Schätzung möglich. Für eine Bausumme in Höhe von 250.000 Euro sind bereits Verträge mit Zahlung einer Einmalsumme von 300 Euro realisierbar. Anschließend steigt der Betrag pro 50.000 Euro um etwa 50 Euro. Zusätzlich ist der Abschluss eines Selbstbehalts im Schadenfall umsetzbar. Die Laufzeit beträgt maximal zwei bis drei Jahre, endet aber spätestens bei Bezugsfertigkeit oder nach behördlicher Abnahme des Gebäudes.
Eine bedeutende Problematik für Bauherren stellen finanzielle Nöte der Bauunternehmen dar. Es kommt des Öfteren vor, dass ein Bauträger kurz vor oder während der Bauphase Insolvenz anmeldet. Das verursacht immense Kosten für den Bauherren, da aufgrund der Zeitverzögerung der gesamte Bauplan verschoben werden muss. Termine müssen abgesagt und neu festgelegt werden. Gegebenenfalls steigen Betriebe aus dem Projekt aus, die in der Folge ersetzt werden müssen. Jeder ungenutzte Tag auf der Baustelle kostet Geld und Zeit.
Das beschriebene Risiko lässt sich durch den Abschluss einer Baufertigstellungsversicherung senken. Diese wird in der Regel von den Bauunternehmen abgeschlossen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Betrieb, welcher solch eine Versicherung anbietet, finanziell auf gesunden Beinen steht. Finanzschwache Firmen sind von der Unterzeichnung des Vertrags ausgeschlossen. Demnach ist das Offerieren einer Baufertigstellungsversicherung ein Indikator für Seriosität und Leistungsvermögen.
Trotz des Umstands zahlt in der Regel indirekt der Bauherr die Versicherungsprämie, da diese auf die Baukosten umgelegt wird. Sie beträgt meist etwas weniger als 2 Prozent der gesamten Kosten, welche für die Fertigstellung des Gebäudes aufgewendet werden.
Diese Police zahlt im Regelfall die vereinbarte Versicherungssumme, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt ist oder innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalls verstirbt. Ein Unfall im Sinne der Konditionen ist definiert als ein "plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, welches unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung hervorruft."
Die bedeutendste Leistung der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Sie bedingt die dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder seelischen Leistungsfähigkeit. Prozentual in Abhängigkeit des erlittenen Schadens wird die Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Exemplarisch wird bei Verlust der Hörfähigkeit auf einem Ohr 30 Prozent und bei Verlust des Geruchssinns 10 Prozent des Betrags beglichen. Das bedeutet, bei einer Deckungssumme von 300.000 Euro sind 90.000 beziehungsweise 30.000 Euro zu entrichten. Zusätzlich können weitere Leistungen wie ein Krankentagegeld, eine Unfall-Rente oder die Absicherung bei einem Todesfall vereinbart werden.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt zuvor fest vereinbarte monatliche Beträge, sofern die versicherte Person ihre zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen auf Dauer nicht mehr ausführen kann. Ob dieses Ereignis infolge eines Unfalls oder einer Krankheit eintritt, ist irrelevant. Zudem ist die BU ausschließlich an den letzten Beruf gebunden. Wer nicht mehr fähig ist als Handwerker zu arbeiten, aber eine Bürotätigkeit ausführen könnte, erhält trotzdem Leistungen.
Die Versicherung kann ausgezahlt werden, sobald der Versicherungsnehmer zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Die Entscheidung über den Grad der Beeinträchtigung trifft die Assekuranz. Der Begünstigte ist hierbei in der Nachweispflicht (ärztliche Atteste, Berichte, Schilderungen des beruflichen Aufgabenbereichs). Diesbezüglich lohnt es sich, die Konditionen im Versicherungsvertrag genau zu studieren. Die beim Schadenfall gezahlte monatliche Rente ist unabhängig von dem zuletzt erhaltenen Lohn. Sie wird individuell mit der Versicherung vereinbart und im Vertrag fixiert.
Die Risikolebensversicherung dient unter anderem dazu, bei plötzlichem Tod oder dem Tod aufgrund einer schweren Krankheit der versicherten Person die Hinterbliebenen finanziell zu entlasten. Stirbt zum Beispiel ein Bauherr oder Eigenheimbesitzer während der Vertragslaufzeit, wird die Summe der Risikolebensversicherung an den oder die Berechtigten ausgezahlt. Mit dieser kann die Familie nun unter anderem die (Rest-)Schulden einer Baufinanzierung oder eines Hauskaufs decken und so das Eigenheim retten. Zusätzlich ist es aber auch möglich, das Geld für die Beerdigung, eine mögliche Erbschaftssteuer oder andere Kosten zu nutzen. Abhängig davon welche Kosten im Todesfall gedeckt werden sollen, richtet sich die Versicherungssumme und Laufzeit. Anders als bei einer Lebensversicherung, wird bei der Risikolebensversicherung seitens des Versicherungsunternehmens keine Leistung erbracht, tritt der Todesfall im definierten Zeitraum nicht ein.
Eine Unterform der RLV stellt die Restschuldversicherung dar. Sie eignet sich, um vor Zahlungsausfall bei der Bedienung von Krediten zu schützen und wird häufig beim Hausbau abgeschlossen. Hiervon profitieren Kreditgeber- sowie Nehmer. Tritt der Versicherungsfall wie beispielsweise Tod, unverschuldete Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung oder Berufsunfähigkeit ein, werden die offenen Ratenzahlungen weiter beglichen. Die Kosten dieser Versicherung werden in Abhängigkeit der Kreditsumme, der Laufzeit, des Leistungsumfangs und der Bonität der versicherten Person geprüft.
Die Allgemeinen Bedingungen für Rechtsschutzversicherungen im privaten Bereich aus dem Jahr 2021 (ARB 2021) besagen, dass Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Bausachen ausgenommen sind. Genau genommen wird von dem Kauf und Verkauf eines zu bebauenden Grundstücks, der Planung und Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils sowie anzeige- oder genehmigungspflichtiger baulicher Veränderungen eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils gesprochen. Der Hintergrund ist, dass es bei diesbezüglichen Auseinandersetzungen schnell um Beträge im sechsstelligen Bereich geht. Damit ist das Risiko für viele Versicherungen schlicht zu hoch. Selbst das Aufkommen für Gerichtskosten über Dissonanzen mit dem Baufinanzierer oder einem Bauunternehmen wird vielfach abgelehnt.
Hierzu bedarf es davon abweichender Vereinbarungen mit den Versicherungen. Die rigorose Anwendung dieser Musterbedingungen ist fakultativ. Ein Blick in die Vertragsunterlagen von eventuell bereits bestehenden Rechtsschutzversicherungen hilft weiter. Meist stellt sich die Sachlage so dar, dass für den Eigennutz Ausnahmen der oben genannten Regel existieren. Beispielsweise wenn nach dem Hauskauf festgestellt wird, dass dieses mit Schimmel befallen ist. Dann besteht oft Rechtsschutz. Weitere Beispiele sind Umbauten, bei denen keine Baugenehmigung vorausgesetzt wird. Zu nennen ist hier der neue Anstrich der Außenfassade oder die Installation von Solaranlagen auf dem Dach. Hingegen nicht umfasst sind Anbauten. Für Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die neue Garage übernimmt die Versicherung die Kosten demnach nicht.
Einige wenige Anbieter haben sich auf diese Thematik spezialisiert und offerieren die Übernahme der Kosten bei Klagen gegen Bauunternehmer. Hierfür werden mitunter immense Versicherungsprämien fällig. Wer dennoch anstrebt, eine solche Rechtsschutzversicherung für den Hausbau abzuschließen, sollte dies vor Baubeginn erledigen und offene Fragen sowie Unklarheiten mit dem Versicherer im persönlichen Gespräch ausräumen. Bei schwerwiegenden Differenzen haben Bauherren die Möglichkeit, den Versicherungsombudsmann zu kontaktieren. Dieser fungiert als Streitschlichter. Die Kontaktaufnahme und das Verfahren sind gebührenfrei und ohne jegliche juristischen Kenntnisse initiierbar.
Die private Arbeitslosenversicherung beugt dem Einkommensausfall bei Arbeitslosigkeit vor. Nach dem Jobverlust erhalten Angestellte ohne Kinder 60 Prozent des letzten Nettogehalts, während Arbeitende mit Kindern 67 Prozent ausgezahlt bekommen. Hierdurch entstehen Einkommenseinbußen in Höhe von 40 bis 33 Prozent. Da die laufenden monatlichen Kosten in der Regel nicht sinken, kann sich dies unter Umständen zu einer existenzbedrohenden Lage entwickeln. Vor allem Kreditnehmer eines Eigenheims könnten Schwierigkeiten bekommen, ihre monatliche Rate zu zahlen. Um derartiges zu vermeiden, wird die private Arbeitslosenversicherung angeboten. Sie deckt den genannten Fehlbetrag bei Bezug von Arbeitslosengeld 1. Arbeitnehmer unter 50 Jahren erhalten die staatlichen Leistungen 12 Monate lang. Wer über 50 Jahre alt ist, erhält den Zuschuss je nach Alter für eine Dauer von bis zu 24 Monaten.
Der Versicherungsfall tritt lediglich bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit ein. Das wird im Einzelfall geprüft. Zudem existiert in den meisten Fällen eine Karenzzeit (Wartezeit), bis die Auszahlung durchgeführt wird. Die vorherige Bekanntmachung der Arbeitslosigkeit bei der zuständigen Bundesagentur ist obligatorisch.
Aufgrund der stark gestiegenen Rohstoffpreise und der inflationären Preissteigerung von Handwerksarbeiten setzen viele Bauherren auf Eigenleistung und lassen sich dabei von Familie, Freunden oder Bekannten helfen. Bei der Beschäftigung der sogenannten Bauhelfer gibt es aus rechtlicher Sicht und moralischer Verpflichtung einige Aspekte zu beachten. Die zuvor genannte Police sichert die privaten Bauhelfer wie Onkel, Cousin oder Freunde beim Hausbau ab. Folglich ist sie obligatorisch, wenn eine beträchtliche Anzahl der anfallenden Arbeiten in Eigenleistung erbracht wird - das heißt ohne die Beauftragung eines externen Unternehmens.
Prinzipiell ist es laut Gesetz vorgeschrieben, dass jegliche Bauhelfer der Bauherren bei der Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) anzumelden sind. Davon unberührt bleibt, ob diese für ihre Tätigkeit monetär entlohnt werden oder nicht. Wird diese Auflage missachtet, kann dem Betroffenen ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 2.500 Euro auferlegt werden. Nach der Registrierung bei der BauBG genießen die Helfer Unfallschutz. Dieser inkludiert den Hin- und Rückweg zur Baustelle, erstreckt sich über die Dauer der Arbeiten auf der Baustelle und übernimmt die Kosten für die Heilbehandlung der Verletzten bei einem Unfall. Zusätzlich wird der Bauherr vor der Zahlung von Schadensersatzansprüchen bewahrt. Ausschließliche Gefälligkeitstätigkeiten setzen keine Anmeldung voraus. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Bruder des Bauherrn lediglich beim Abladen der Materialien behilflich ist. Arbeitet dieser allerdings über mehrere Tage auf der Baustelle, greift die Anmeldepflicht.
Neben der gesetzlichen Bauhelferversicherung ist die Vereinbarung einer zusätzlichen freiwilligen Bauhelferversicherung empfehlenswert. Hintergrund ist die oftmals zu geringe Deckungssumme der gesetzlichen Versicherung. Zudem zahlt diese nicht bei Invalidität oder einem Todesfall. Beim Nichtvorhandensein solch einer Police hat der Bauherr für die entstandenen Krankenhaus- oder Rehakosten aufzukommen. Hierbei werden schnell Beträge weit im vierstelligen bis fünfstelligen Bereich erreicht. Tritt exemplarisch Invalidität ein und sind deshalb Umbauten im Zuhause der verunfallten Person nötig, zahlt auch hier der Bauherr. Die private Bauhelferversicherung übernimmt Zahlungen im Todesfall bei Invalidität und zahlt, sofern erforderlich, der verunfallten Person eine lebenslange Rente oder kosmetische Operationen. Die Kosten sind von der Anzahl der Hilfskräfte und dem Umstand, ob diese bei dem Versicherungsanbieter namentlich angemeldet werden, abhängig. In der Gesamtbetrachtung ist zu sagen, dass der Abschluss einer Bauhelferversicherung dennoch in jedem Fall günstiger ist als die Beauftragung einer professionellen Firma zur Durchführung der Arbeiten.
Die Wohngebäudeversicherung haftet bei Schäden am Wohngebäude, für die ein Sturm, Hagel, Brände, Blitze, Explosionen oder Leitungswasser ursächlich waren. Mittlerweile sind auch Schäden durch Überspannung inkludiert. Vereinfacht dargestellt besteht die Wohngebäudeversicherung aus einer Feuerversicherung, einer Leitungswasserversicherung sowie einer Sturmversicherung. Wohngebäude in diesem Sinne sind jegliche Gebäude, bei denen mindestens die Hälfte ihrer vorhandenen Nutzfläche zu Wohnzwecken verwendet wird. Das umschließt den partiellen Gebrauch des Bauwerks zu gewerblichen Zwecken.
Die Police ersetzt die finanziellen Aufwendungen für notwendige Reparaturen, Instandsetzungen oder den kompletten Wiederaufbau des Gebäudes. Neben der Basisabsicherung bieten die verschiedenen Versicherungsunternehmen zusätzliche Absicherungen mit an. Dazu zählen unter anderem der Schutz vor Elementarschäden und Glasbruch.
Elementarschäden sind Schäden, die durch Entfaltung der Kräfte aus der Natur verursacht wurden. Wer beim Hausbau bereits weiß, dass das zukünftige Heim in einem Gebiet entsteht, indem das Auftreten von Erdbeben, Lawinen, Überschwemmungen oder Erdrutschen wahrscheinlich ist, kann über den Abschluss einer solchen Versicherung nachdenken, denn die Basis-Wohngebäudeversicherung greift bei den genannten Naturphänomenen nicht. Hierzu ist die Elementarschadenversicherung notwendig, welche allerdings nur in Kombination mit einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abschließbar ist.
Da die Kosten bei derartigen Ereignissen beträchtliche Höhen erreichen können, haben es Bauherren, die zum Beispiel in einem Hochrisikogebiet für Überschwemmungen bauen, schwer, den Vertrag einzugehen. Entweder wird ein hoher Selbstbehalt fällig oder das zusätzliche Risiko wird mit entsprechend hohen Beiträgen kompensiert.
Anlässlich des Klimawandels und das damit einhergehende erhöhte Auftreten von Starkregen und anderen Naturkatastrophen raten Experten dazu, die Elementarschadenversicherung als obligatorisch zu betrachten. Die Versicherer zahlen im Übrigen nicht, wenn es lediglich durch offene Türen oder Fenster in das Haus hineinregnet. Aus diesem Grund gilt es, bei Unwetter das Gebäude verschlossen zu halten.
Die Gewässerschutzhaftpflicht wird auch als Öltankversicherung bezeichnet. Der Begriff resultiert aus der Tatsache, dass diese Police für Schäden aufkommt, welche die Ölheizungsanlage verursacht. Gelangt Öl in das Erdreich, Gewässer oder das Grundwasser, kann es für den Besitzer beziehungsweise Betreiber der Heizungsanlage teuer werden. Dies passiert etwa 700-mal pro Jahr. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden reichen bis zu mehreren Hunderttausend Euro. Bereits ein Tropfen Öl verschmutzt Hunderttausende Liter Wasser und gewöhnliche Öltanks verfügen über ein Fassungsvermögen von etwa 2.000 bis 3.000 Litern Heizöl. Bei einer Gewässerschutzhaftpflicht ist neben dem Betreiber der Anlage auch der Auffüller ebendieser oder die für Wartungen an der Heizung zuständige Person geschützt.
Die Hausratversicherung versichert den Wert aller Gegenstände im Gebäude. Es sind Haushaltsgeräte, Bekleidung, Möbel, Teppiche, jegliche Einrichtungsgegenstände, Verbrauchsgüter wie Lebensmittel sowie Schmuck und Bargeld umfasst. Sinnvoll ist das Verfassen einer Auflistung aller Güter im Haus und die Erfassung ihres jeweiligen Werts. Zur Ermittlung der Konditionen benötigt der Versicherer detaillierte Angaben. Ansonsten kann es passieren, dass die Versicherungssumme im Schadenfall nicht ausreicht und die Gegenstände nur anteilig erstattet werden. Darüber hinaus wird prinzipiell der Wiederbeschaffungswert erstattet. Das ist der Betrag, der zur Neuanschaffung eines vergleichbaren Objekts mit ähnlichen Funktionalitäten aufgewendet werden muss.
Zudem sind nicht einzig die sich im Gebäude selbst befindlichen Sachen vom Versicherungsschutz erfasst. Hierzu zählen auch Garagen, Anbauten, Kellerräume und Terrassen. Der Schadenfall tritt ein bei Zerstörungen oder Verlust des Hausrats infolge Wohnungseinbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Explosion und Feuer. Ist bei dem Ereignis das Beziehen eines Hotelzimmers unabdingbar, weil beispielsweise die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist, wird auch dies von dem Versicherungsunternehmen übernommen.
Für Personen, die nach dem Hausbau und dessen Fertigstellung das Gebäude an dritte Personen vermieten, wurde die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht konzipiert. Grob gesagt ähnelt sie der Privathaftpflichtversicherung. Hausbesitzer und Grundstückseigentümer sind per Gesetz dazu verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die durch ihren Besitz entstehen. Dieses Erfordernis wird Verkehrssicherungspflicht genannt. Falls im Winter die Gehwege rund um das Eigentum nicht geräumt werden und ein Passant stürzt, haftet der Eigentümer. Das Gleiche gilt bei vom Hausdach herabfallenden Dachziegeln oder Stürzen aufgrund unebener Gehwege.
Die Police kommt für Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf. Das bedeutet, wenn der gestürzte Passant Einkommenseinbußen erleidet, weil er aufgrund der erlittenen Verletzung nicht imstande ist, seiner Arbeitstätigkeit nachzugehen, werden die Kosten hierfür übernommen. Überdies bietet die Versicherung passiven Rechtsschutz. Sie überprüft, ob die durch andere Personen gestellten Forderungen gerechtfertigt sind, und weist sie gegebenenfalls ab.
Vorsicht ist bei grober Fahrlässigkeit geboten. Dann kann das Versicherungsunternehmen die Begleichung der Beschädigungen verweigern. Das ist exemplarisch bei einem Sturz im Treppenhaus der Fall, wenn dieser kausal auf eine seit Langem nicht betriebsbereite Lichtquelle zurückzuführen ist.
Welche Versicherungen sind unverzichtbar?
Neben der Bauhelferversicherung und der Wohngebäudeversicherung gibt es noch weitere Policen, auf die Bauherren und Hauseigentümer nicht verzichten sollten. Während des Hausbaus sind das vor allem die Bauherrenhaftpflichtversicherung und die Bauleistungsversicherung. Einige Bauherren bündeln diesen Versicherungsschutz in einen einzigen Vertrag. Solche Paketlösungen sind oft mit Beitragsnachlässen verbunden.
Achtung: Vor einer Insolvenz und Diebstahl, lagernder oder nur lose befestigter Materialien schützt die Bauleistungsversicherung nicht. Hier springt die Baufertigstellungsversicherung ein. Diese wird übelicherweise vom Bauunternehmen abgeschlossen. Diese Police sollte daher ein Auswahlkriterium für die Auftragsvergabe sein.
Nach dem Einzug kann eine Elementarschadenversicherung, die oft als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder zur Hausratversicherung angeboten wird, sinnvoll sein. Die letzten Monate haben uns schmerzlich vor Augen geführt, dass sich auch vermeintlich ungefährdete Gegenden schnell zum Risikogebiet für Starkregen und Hochwasser entwickeln können. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stellt Hausbesitzern auf dem Verbraucherportal „Die Versicherer“ einen eigenen Naturgefahren-Check zur Verfügung, der zeigt, welche Schäden Unwetter und Hochwasser in der Vergangenheit am Wohnort angerichtet haben.
Eine Versicherung, die Hausbesitzer auf jeden Fall abschließen sollten, ist die Privathaftpflicht. Damit sichern sie sich für den Fall ab, dass Unbeteiligte im Haus oder auf dem Grundstück zu Schaden kommen.
Achtung: Bei herabfallenden Ziegeln infolge eines Sturms nehmen Versicherungen oft an, dass das Dach nicht gut in Schuss gehalten wurde. Für Schäden muss dann der Hauseigentümer aufkommen. Es empfiehlt sich daher, das Dach regelmäßig zu kontrollieren, etwa durch einen Dachdecker.
Hausbesitzer sollten sämtliche Versicherungsverträge spätestens alle drei Jahre auf ihre Aktualität prüfen. Haben sich der Bedarf oder die Rahmenbedingungen geändert, muss der Versicherungsschutz angepasst werden.
Checkliste – Welche Versicherungen haben Sie schon abgeschlossen?
Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei den Überblick zu behalten. Mit wenigen Klicks können Sie bereits digital festhalten, welche Versicherungen Sie schon abgeschlossen haben und über welche Versicherung Sie sich noch informieren sollten.
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An dieser Stelle sind besonders die Versicherungen hervorzuheben. Denn dieses Thema begleitet Sie Ihr ganzes Leben lang, angefangen beim Bau Ihres Eigenheims. Die Bauherrenhaftpflicht- und Bauleistungsversicherung zählen zu den Must-Have Versicherungen beim Hausbau, weshalb Sie bereits bei Town & Country Haus im Hausbau-Schutzbrief inklusive sind. Denn die Bauleistungsversicherung sollte zum Schutz vor Unwetter- und Vandalismus-Schäden, Material- und Konstruktionsfehlern sowie eingebauten Gegenständen wie Waschbecken bereits vor Baubeginn abgeschlossen werden. Town & Country Haus ermöglicht Ihnen den Versicherungsschutz schon vor Ihrem Hausbau mit den exklusiven Hausbau-Schutzbrief. Die Bauherrenhaftpflicht ist ebenso von Interesse, da Sie als Bauherr für die Gefahren auf der Baustelle in der Haftungspflicht stehen. Denn spätestens mit dem symbolischen Spatenstich greift die Bauherrenhaftpflicht bei dritten Personen oder deren Eigentum auf der Baustelle. Mit Town & Country Haus sind Sie auch für diese Risiken zeitnah abgesichert, da Ihnen schon mit dem Vertragsabschluss der Versicherungsschutz zur Verfügung steht.
Der Hausbau-Schutzbrief kann aber auch um weitere Versicherungen erweitert werden, wie der Arbeitslosenversicherung. Denn bei der Arbeitslosenversicherung handelt es sich um eine private Versicherung die zusätzlich zur gesetzlichen abgeschlossen werden kann. Weitere Informationen zur Arbeitslosenversicherung haben wir für Sie in einem weiteren Beitrag zusammengefasst.
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