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Was ändert sich 2022 für Bauherren?

Der Jahreswechsel steht nicht nur für neue Verordnungen und Regelungen, sondern ist auch der richtige Zeitpunkt, um eigene Träume zu verwirklichen. Mit Town & Country Haus kann Ihr Traum vom Eigenheim wahr werden. Welche Änderungen das Jahr 2022 beim Hausbau mit sich bringt, erfahren Sie hier.

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Passend zum Jahreswechsel können Bauherren Änderungen beim Hausbau erwarten.

Was ändert sich 2022?

  • Neue Bedingungen für Schornsteine ab 1. Januar 2022
  • Grunderwerbsteuer: Freibetrag bei Selbstnutzung
  • Strompreisentwicklung und EEG-Umlagen
  • Solarpflicht einzelner Bundesländer
  • Anstieg der CO2-Steuer
  • Gaspreise steigen 2022
     

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Grunderwerbsteuer: Freibetrag bei Selbstnutzung

Mit der neuen Ampel-Koalition dürfen Bauherren sich über Änderungen im Hausbau freuen. Laut der Regierung erhalten Bundesländer mehr Freiheiten bei der Grunderwerbsteuer und beim Hauskauf sollen zukünftig Steuervergünstigungen, wie ein Freibetrag bei Selbstnutzung geschaffen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine detaillierten Informationen zur Änderung der Grunderwerbsteuer.

Baukindergeld: Förderantrag bis Ende 2023 einreichen

Wenn Sie bis zum 31.03.2021 die Erteilung der Bau­genehmigung erhalten haben, können Sie noch bis Ende 2023 die Gelegenheit nutzen und Ihren Förderantrag auf Baukindergeld stellen. Beim Hauskauf zählt wiederum das Datum des notariellen Kaufvertrages.

Hinweis: Den Antrag auf Baukindergeld stellen Sie spätestens sechs Monate nach Einzug in die eigenen vier Wände.

Strompreisentwicklung und EEG-Umlagen

Der Strompreis setzt sich aus drei Kostenblöcken zusammen. Steuern, Abgaben und Umlagen machen die Hälfte des Strompreises aus und werden vom Staat festgelegt. Damit sind die Mehrwert- und Stromsteuer, die Konzessionsabgabe und die EEG-Umlage gemeint. Der zweite Kostenblock beeinflusst ein Viertel des Strompreises mit dem Netzentgelt und den Kosten für den Zähler, die gesetzlich reguliert sind. Der dritte und kleinste Bestandteil ist der Einzige, der nicht vom Staat vorgegeben wird und sich aus Stromerzeugung, Transport und Vertrieb zusammensetzt.

Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG-Umlage), das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Windenergie-auf-See-Gesetz sowie das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sind die vier Säulen der Energiewende. Die EEG-Umlage dient in diesem Zusammenhang als Instrument zur Förderung von regenerativen Energien. Ab 2022 sinkt die Umlage von 6,5 auf 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Für private Nutzer wird Solarstrom dank EEG immer attraktiver, denn diese müssen bei einer maximalen Leistung von 30 kWp und einem jährlichen solaren Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden keine EEG-Umlagen zahlen.

Neue Bedingungen für Schornsteine ab 1. Januar 2022

Um die Luft in Wohngebieten weniger stark zu belasten, soll der Schornstein bei Neubauten höher gebaut werden, da beim Heizen mit Holzöfen Feinstaub freigesetzt wird. Bundestag und Bundesrat haben gemeinsam eine Änderung der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) beschlossen. Der §19 mit der Ableitbedingung für Abgase aus dem Verbrennen der Feststoffe steht dabei im Fokus. Dieser Paragraf setzt sich mit der Höhe und genauen Lage der Schornsteine auf dem Dach eines Gebäudes auseinander, weshalb der Gesetzgeber die bestehenden Bedingungen überarbeitet hat. Die Höhe der Schornsteine soll in Zukunft gewährleisten, dass die Abgase möglichst hoch gelangen und nicht zur Belastung der Anwohner werden.

Das bedeutet, dass die Öffnung der Schornsteine am Dachfirst, dem höchsten Punkt des Hauses angebracht werden und den First um mindestens 40 Zentimeter überragen muss. Das kann für einen nachträglichen Einbau mehr Aufwand und höhere Kosten bedeuten.

Solarpflicht einzelner Bundesländer

Zum jetzigen Zeitpunkt wurde noch keine bundesweite Solarpflicht beschlossen, aber einige Bundesländer haben sich bereits mit der Solarpflicht auseinandergesetzt. Wobei für Bauherren bereits jetzt Energiepreise sowie potenzielle Förderungen Anreiz für PV-Anlagen beim Hausbau sind.

Baden-Württemberg beginnt das Jahr 2022 mit der Pflicht zum Einbau von Photovoltaik Anlagen im Neubau. Während Nichtwohngebäude bereits ab 1. Januar 2022 eine Pflicht zur Installation von PV-Anlagen haben, folgen Wohngebäude ab 1. Mai 2022 und Dachsanierungen ab dem 1. Januar 2023.

Die Solarpflicht in Hamburg gilt ab 2023 für Neubau und ab 2025 für Dachsanierungen bei Bestandsgebäuden.

Das Solargesetz greift in Berlin ebenso ab dem 1. Januar 2023 und verpflichtet Bauherren von Neubauten sowie bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden zur Installation und Betrieb von PV-Anlagen. Als Alternative kann die Anlage auch an der Gebäudefassade angebracht oder eine Solarthermie Anlage installiert werden.

Nordrhein-Westfalen sieht dagegen ab 2022 nur überdachte Parkflächen bei Nichtwohngebäuden mit mehr als 35 Stellplätzen für die Solarpflicht vor.

Ab 2023 greift in Rheinland-Pfalz eine Solarpflicht. Ähnlich wie Nordrhein-Westfalen müssen hier überdachte Parkflächen ab 50 Stellplätzen mit Solarmodulen ausgestattet werden sowie gewerbliche Neubauten. Als Alternative zur PV-Anlage werden hier auch solarthermische Anlagen zur Wärmeerzeugung genehmigt.

Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Sachsen und Bayern arbeiten derzeit an den Plänen zur Solarpflicht, während Hessen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Saarland noch keine Planung bekannt gegeben haben.

Anstieg der CO2-Steuer

Zum 1. Januar 2021 führte die Bundesregierung die CO2-Steuer ein, um den Schadstoffausstoß zu senken. Ab 2022 steigt die CO2-Steuer von 25 auf 30 Euro pro Tonne, weshalb die Nachfrage nach erneuerbaren Energien stetig steigt.

Gaspreise steigen 2022

Aus einer aktuellen Studie von Check24 geht hervor, dass rund 2,7 Millionen Haushalte in Deutschland ab 2022 mehr für Gas bezahlen müssen. Die Steigerung beträgt im Durschnitt mehr als 20 Prozent, weshalb das für einen Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Verbrauch 369 Euro Mehrkosten pro Jahr bedeutet. Mit Blick auf den Großhandelspreis wird der Preisanstieg ebenso deutlich, denn im November 2020 kostete eine Megawattstunde nur 14,18 Euro und im November 2021 bereits 94,05 Euro. Gründe dafür können die Nachfrage als auch wirtschaftliche Erholung mit dem Ende der Corona-Maßnahmen sein sowie die Windflaute in der Nordsee, wodurch weniger Strom produziert und auf Gas zurückgegriffen wurde. Ziehen Sie aus diesem Grund gegebenenfalls einen Anbieterwechsel in Betracht, um den wesentlichen Teil der Erhöhung zu umschiffen.

2022 hält viele Änderungen für Bauherren parat, weshalb Sie jederzeit gut informiert sein sollten. Mit Ihrem Town & Country Partner vor Ort behalten Sie alle regionalen und bundesweiten Änderungen im Blick. Angefangen beim Massivhaus über das Grundstück bis hin zur Finanzierung Ihres Lebenstraumes. Dank dem Rundum-Sorglos-Paket von Town & Country Haus sind Sie stets gut beraten. Wir empfehlen unabhängig von der Solarpflicht eine PV-Anlage zur Eigennutzung, damit Sie von der Strompreisentwicklung nicht betroffen sind.

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Unsere beliebtesten Häuser 2021

Bei Town & Country Haus haben Sie die Wahl zwischen 40 verschiedenen Haustypen. 2021 überzeugten fünf Häuser unsere Bauherren besonders - welche das sind, erfahren Sie hier.

Platz 1

Stadthaus Flair 152 RE

Schick und gradlinig – die perfekte Form zum stadtnahen Wohnen.

150 - 158 m²

Platz 2

Flair 125

Das variable Haus mit Wohlfühlgarantie - einfach genießen.

123 - 133 m²

Ihr Haus in Forst. Ein Haus mit Garten in Forst (Lausitz)
Platz 3

Flair 134

Bleibende Werte schaffen - Großzügiges Familienhaus mit besonderem Reiz.

131 - 132 m²

Platz 4

Bungalow 110

Der Bungalow mit dem charmanten Walmdach – stufenlos glücklich sein.

109 m²

Platz 5

Stadthaus Flair 124

Das Stadthaus zum Wohlfühlen – Komfort und Design perfekt kombiniert.

123 m²

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