Vor dem Grundstückskauf: Grundbuchauszug einsehen – so geht’s

Das Grundbuch enthält wichtige Informationen, die Sie vor dem Grundstückskauf kennen sollten.

Sie wollen sich den Traum vom Eigenheim verwirklichen und haben bereits ein passendes Grundstück gefunden? Dann ist jetzt der Zeitpunkt, den Grundbuchauszug einzusehen – eines der wichtigsten Dokumente beim Grundstückskauf. Was drinsteht und wie Sie an das Schriftstück kommen, erfahren Sie hier.

Das sogenannte Grundbuch ist ein amtliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse sämtlicher Grundstücke und Immobilien in Deutschland aufgeführt sind. Ein Grundbuchauszug informiert unter anderem darüber, wem ein Grundstück gehört, wo die Grenzen verlaufen, ob der Besitz mit Grundschulden belastet ist und ob Ansprüche Dritter bestehen, wie beispielsweise Wegerechte. Alles wichtige Punkte, über die Sie sich vor dem Grundstückskauf informieren sollten. 

Gut zu wissen: Für die Finanzierung durch eine Bank kommen Sie an einem beglaubigten Grundbuchauszug gar nicht herum.

Was steht in einem Grundbuchauszug?

Der Grundbuchauszug ist eine vollständige Abschrift eines Grundbuchblattes aus dem Grundbuch. Es besteht aus mehreren Abschnitten:

  1. Aufschrift: Auf dem Deckblatt stehen allgemeine Angaben, also die Grundbuchblattnummer, das zuständige Amtsgericht oder Grundbuchamt, der Name des Grundbuchbezirks sowie das Datum, an dem der Grundbuchauszug ausgestellt wurde.
  2. Bestandsverzeichnis: Hier sind Angaben zum Grundstück zusammengefasst, darunter die Lagebezeichnung oder Adresse, die Größe und vorgesehene Nutzungsart sowie die einzelnen Flurstücke, die zum Grundstück gehören.  
  3. Erste Abteilung: Die erste Abteilung informiert über die Eigentumsverhältnisse. In diesem Abschnitt stehen die aktuellen Eigentümer oder Erbbauberechtigten sowie die Voreigentümer des Grundstücks. 
  4. Zweite Abteilung: In der zweiten Abteilung des Grundbuchblattes sind Lasten und Beschränkungen aufgeführt. Dazu zählen unter anderem Grunddienstbarkeiten wie Leitungs- und Wegerechte sowie die Auflassungsvormerkung, eine Art Reservierung des Grundstücks durch einen potenziellen Käufer.
  5. Dritte Abteilung: An dieser Stelle im Grundbuchauszug sind mögliche Grundpfandrechte zu finden, die das Grundstück belasten. Hierzu gehören Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. 

Wozu dient der Grundbuchauszug beim Grundstückskauf?

Wem gehört das Grundstück? Wo genau verlaufen die Grenzen? Gibt es Belastungen oder Ansprüche Dritter? Alles wichtige Fragen, die Sie sich vor dem Grundstückskauf stellen sollten. Antworten finden Sie im Grundbuchauszug. 

Als Interessent mit berechtigtem Kaufinteresse (gemäß §12 der Grundbuchordnung GBO) haben Sie das Recht darauf, das Grundbuchblatt einzusehen. Sie erfahren erstmal, ob der Verkäufer auch tatsächlich der Eigentümer und damit berechtigt ist, das Grundstück zu veräußern. Darüber hinaus können Sie sich ein Bild davon machen, ob Nachbarn Wege- oder Leitungsrechte haben und ob das Grundstück belastet oder bereits ein anderer Bauinteressent vorgemerkt ist. Für die Klärung dieser allgemeinen Fragen genügt eine normale, also unbeglaubigte Abschrift des Grundbuchauszugs. 

Wollen Sie für den Grundstückskauf hingegen einen Kredit aufnehmen, verlangt die Bank eine beglaubigte Kopie. Zudem kann der Notar den Kaufvertrag erst aufsetzen, wenn ihm der beglaubigte Grundbuchauszug vorliegt. 

Grundbuchauszug anfordern – so geht’s

Sie haben berechtigtes Kaufinteresse an einem Grundstück und möchten einen Grundbuchauszug anfordern? Dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten: 

  • Grundbuchauszug beim Amtsgericht oder Grundbuchamt anfordern

Grundbuchauszüge können Sie entweder persönlich oder schriftlich beim zuständigen Amt anfordern. In beiden Fällen müssen Sie Ihr Kaufinteresse nachweisen, beispielsweise durch einen Vorvertrag. Außerdem benötigen Sie in der Regel Ihren Personalausweis beziehungsweise eine Kopie davon sowie die Adresse des Grundstücks oder besser noch die Grundbuchblattnummer. Diese kann Ihnen der aktuelle Eigentümer mitteilen. Nach dem Antrag dauert es meist ein bis zwei Wochen, bis Sie den Grundbuchauszug per Post zugestellt bekommen.

Kosten: Ein unbeglaubigter Grundbuchauszug kostet beim Grundbuchamt 10 Euro, eine beglaubigte Abschrift 20 Euro.

  • Grundbuchauszug über den Notar einsehen

Notare sind berechtigt, Grundbuchauszüge elektronisch anzufordern. Das heißt, Sie selbst sparen sich den Weg zum Amt. Diese Variante ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Notar ohnehin mit dem Aufsetzen des Kaufvertrags betraut ist. Ihre Vorteile: Sie erhalten das Schriftstück meist schon nach wenigen Tagen und kommen sogar günstiger weg.

Kosten: Beim Notar kostet ein unbeglaubigter Grundbuchauszug wie beim Amt 10 Euro, ein beglaubigter hingegen nur 15 Euro.

  • Grundbuchauszug online beantragen

Noch eine Möglichkeit, an einen Grundbuchauszug zu kommen: Sie können Grundbuchauszüge über verschiedene nicht-behördliche Anbieter online anfordern. Allerdings benötigen Sie hierfür eine Vollmacht und zahlen für den Service des Dienstleisters in der Regel extra. 

Kosten: Online-Grundbuchauszüge kosten rund 35 beziehungsweise 55 Euro, wenn Sie eine beglaubigte Abschrift benötigen.

  • Grundbuchauszug beim Eigentümer anfragen

Nicht zuletzt können Sie den aktuellen Eigentümer nach dem Grundbuchauszug fragen. Womöglich hat dieser gerade selbst eine beglaubigte Kopie des Grundbuchblattes angefordert, um eine neue Immobilie zu finanzieren. In diesem Fall kommen Sie sogar kostenlos an den Grundbuchauszug. 

Sie wünschen sich Unterstützung bei der Grundstückssuche, der Baufinanzierung oder beim Kaufprozess? Wenden Sie sich an Ihren Town & Country Haus Partner vor Ort. Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen von Anfang an zur Seite und beraten Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg zum Eigenheim. 

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