Reform des EEG – Lohnt sich Solarstrom noch?

Anfang August 2014 soll das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft treten. Die Investition in ein Massivhaus mit Solaranlage lohnt sich weiterhin, wenn bestimmte Dinge beachtet werden!

Die Kosten der Energiewende verringern – das war das ursprüngliche Ziel der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Derzeit muss jeder Verbraucher ca. 6,24 Cent Ökostrom-Umlage pro Kilowattstunde bezahlen. Pro Jahr bedeutet dies rund 200 Euro Mehrkosten für die privaten Stromverbraucher.

 

Künftig wird die Höhe der EEG-Umlage davon abhängig sein, wie teuer der Ökostrom an der Börse verkauft werden kann. Je weniger er einbringt, desto teurer wird es für die Stromkunden. Experten aus dem Wirtschaftsministerium gehen davon aus, dass die Kosten relativ stabil bleiben und die Ökostromumlage sich zwischen 5,85 Cent und 6,86 Cent bewegen wird.

 

Weniger Förderung für Photovoltaik-Anlagen

 

Die Stromkunden tragen auch nach der EEG-Reform 2014 die Hauptlast der Energiewende. Vor allem im Bereich der solaren Stromerzeugung kürzte der Gesetzgeber in den letzten Jahren viele Fördergelder.

 

Seit 2009 wird die Einspeisevergütung für Solarstrom monatlich gekürzt. Wie hoch diese Degression ausfällt ist abhängig davon, wie viele Solaranlagen installiert werden. Zurzeit liegt die monatliche Absenkung ungefähr zwischen 1 und 1,28 Prozent. Perspektivisch soll die Einspeisevergütung gänzlich wegfallen, wenn die Solarstromproduktion deutschlandweit eine Gesamtkapazität von 52 Gigawatt erreicht hat. Im Jahr 2012 wurde außerdem die Förderung für selbstverbrauchten Solarstrom ersatzlos gestrichen.


Die EEG-Reform 2014 sieht nunmehr eine „Sonnensteuer“ für die Nutzung von selbsterzeugtem Solarstrom vor. Wer Strom aus der Solaranlage selbst verbraucht, muss 40 Prozent der EEG-Umlage, also derzeit 2,5 Cent pro kWh zahlen. Diese Regelung gilt für Solaranlagen mit einer Leistung über 10 Kilowatt, kleine Blockheizkraftwerke im Keller oder neue industrielle Kraftwerke.

 

Während Großverbraucher in der Industrie weitestgehend von der Ökostrom-Umlage verschont bleiben, werden die normalen Haushalte immer stärker belastet. „Viele unserer Bauherren, die ein Energiesparhaus bauen möchten und in eine Solaranlage auf dem Dach Ihres Massivhauses investieren möchten, fragen sich mittlerweile, ob sich das überhaupt noch lohnt“, so Jürgen Dawo, Gründer von Town & Country Haus, Deutschlands meistgekauften Markenhaus.

 

Für Eigenheimbesitzer lohnt sich selbstgenutzter Solarstrom

 

Eine Solaranlage auf dem Dach des Eigenheims lohnt sich kaum, wenn der Sonnenstrom nur in das öffentliche Netz eingespeist wird. Bei einem Strompreis von ca. 28 Cent pro kWh und einer Vergütung von weniger als 15 Cent pro kWh ist es schwierig die Investitionskosten für eine Solaranlage wieder hereinzubekommen, geschweige denn einen Gewinn zu erzielen.
Angesichts steigender Strompreise lohnt sich eine Solaranlage aber weiterhin, wenn der Sonnenstrom selbst genutzt wird. „Es gibt Photovoltaik-Anlagen, die den tagsüber erzeugten Solarstrom in einer Batterie speichern. Nur der über den Bedarf eines Haushaltes hinausgehende Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist,“ so Jürgen Dawo.

 

Wer sich beim Hausbau für eine Eigenstromanlage entscheidet, kann seine Stromkosten senken. Ein vier Personenhaushalt mit einem Jahresstromverbrauch von 4000 kwH spart mehr als 10 Cent pro Kilowattstunde, wenn die Eigenstromanlage mindestens bis zu 72 Prozent des Strombedarfs abdeckt. „Die Investitionskosten für die Solaranlage können durch Eigennutzung des Stroms wieder reingeholt werden und man macht sich unabhängiger von den allgemeinen Stromspreisschwankungen,“ sagt Dawo von Town & Country Haus.

 

Die Investition in eine Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher wird seit Mai 2013 von der KfW unterstützt. Wer sein Haus mit einer Solaranlage bis max. 30 kWp Leistung ausstattet, kann hierfür einen zinsgünstigen Kredit und einen Tilgungszuschuss von bis zu 600 Euro pro kWp erhalten. Auch von der im Rahmen der EEG-Reform 2014 geplanten „Sonnensteuer“ sind kleine Solaranlagen, wie sie auf Dächern von Eigenheimen zu finden sind, nicht betroffen.

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