Effizienzhaus 55: Was ändert sich 2022?

Jetzt Förderung für Effizienzhaus 55 beantragen!

Die Bundesregierung setzt den Fokus noch stärker auf die CO2 Einsparung, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Aus diesem Grund endet die Förderung für das Effizienzhaus 55 zum 1. Februar 2022. Erfahren Sie hier, was sich 2022 verändert.

In diesem Jahr hat die Bundesregierung die Förderung für energetische Baumaßnahmen mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereits weiterentwickelt. Um die Klimaziele bis 2030 zu realisieren, fließen ab dem 1. Februar 2022 die Fördergelder dahin, wo CO2 am meisten eingespart werden kann. Beim Effizienzhaus 40 können Bauherren weiterhin einen Tilgungs- bzw. Investitionszuschuss inkl. Paket-Zuschuss von 22,5 Prozent bei einem Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit von 150.000 Euro erhalten.

Wissenswertes zum Effizienzhaus 55

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt aktuell den Standard beim Hausbau dar, während das Effizienzhaus 55 für Bauherren eine beliebte Alternative dank staatlicher Förderung war. Für die CO2 Reduzierung war die Förderung des Effizienzhauses 55 bisher der richtige Weg und wurde häufig genutzt. Bis zum 31. Januar 2022 können Bauherren das Darlehen oder die Zuschussvariante bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Dabei müssen Sie die Bearbeitungszeiten der Banken, als auch die Jahreszeit sowie die Weihnachtsfeiertage berücksichtigen. Mit dem Nachhaltigkeitspaket oder der Effizienz-Klasse erneuerbare Energie erhalten Bauherren 17,5 Prozent Tilgungs- bzw. Investitionszuschuss bei einem Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit von 150.000 Euro. Ab dem 1. Februar können Effizienzhäuser 55 sowie Massivhäuser nach GEG weiterhin gebaut werden, aber ohne die genannte Förderung.

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