Das vereinfachte oder umfassende Baugenehmigungsverfahren: Welches Verfahren greift beim Neubau?

Beim vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ist der Prüfumfang für Ihren Hausbau geringer.

Bevor Sie Ihren Hausbau beginnen, muss die zuständige Baubehörde Ihr Bauvorhaben genehmigen. Für diese Baugenehmigung müssen Sie einen Bauantrag stellen. Zu unterscheiden ist hierbei das vereinfachte und das umfassende Baugenehmigungsverfahren. Town & Country Haus informiert Sie, welches Verfahren beim Neubau greift.

Ohne die jeweilige Landesbauverordnung zu berücksichtigen, ist keine zuverlässige Aussage über die erforderliche Baugenehmigung zu treffen. Denn die Richtlinien der einzelnen Bundesländer sind nicht einheitlich geregelt. Während in Rheinland-Pfalz 50 Quadratmeter genehmigungsfrei sind, sind es in Nordrhein-Westfalen hingegen nur 30 Quadratmeter Grundfläche.

Was ist eine Baugenehmigung?

Bei einer Baugenehmigung handelt es sich um ein notwendiges Verfahren für eine bauliche Anlage, die in der Regel auf drei Jahre befristet ist. Für eine Baugenehmigung müssen Bauherren einen offiziellen Bauantrag stellen. Sie sollten beachten, dass die Baugenehmigung nicht einheitlich geregelt ist, sondern das jeweilige Bundesland den Rahmen für die Erteilung der Genehmigung vorgibt. Mit dem Hausbau darf jedoch nicht ohne Baugenehmigung begonnen werden.

  • Das vereinfachte Genehmigungsverfahren:
    Bei diesem Verfahren ist der Prüfumfang geringer, sodass der Bauantrag schneller genehmigt werden kann. Erfahrungsgemäß fallen fast alle Bauvorhaben, ausgenommen von Sonderbauten unter die Kategorie des vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.
  • Das umfassende Baugenehmigungsverfahren:
    Hierunter fallen in der Regel größere und komplexe Gebäude, die eine Grundfläche von mehr als 1.600 Quadratmeter aufweisen oder mehr als 30 Meter hoch sind. Für ein privates Eigenheim lässt sich angesichts dessen das vereinfachte Genehmigungsverfahren nutzen. Verfahrensfrei bzw. genehmigungsfrei sind Bauvorhaben nur, wenn es die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes in dieser Form vorsieht.

Kein Hausbau ohne Baugenehmigung

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